TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 der WEBER & OTT AKTIENGESELLSCHAFT und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013. Ablehnung Begründung: Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttungssumme, die sich in einem Korridor von 40 bis 60 Prozent des Jahresergebnisses bewegt; Letzteres lag bei 1,0 Mio. Euro, womit die Ausschüttung einer Dividende von mindestens ca. 15 Cent (wie im Vorjahr) angemessen wäre. Unternehmensspezifische Besonderheiten, die in diesem Fall eine Ausnahme begründen würden (niedrige Eigenkapitalausstattung, Investitions-/ Akquisitionsprogramm), sind nicht erkennbar. Darüber hinaus ließe der durchaus respektable ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von 10,25 Mio. € auf AG-Ebene eine sogar noch höhere Ausschüttungssumme zu. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013. Zustimmung Begründung: Die Unternehmensentwicklung entsprach den Prognosen, im schwierigen Textilmarkt erreichte man Umsatz- und Ergebniszugewinne. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013. Zustimmung Begründung: Das Unternehmen ist strategisch und bilanziell gut aufgestellt. Es bestehen keine Ansatzpunkte dafür, dass das Gremium seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nicht ausreichend nachgekommen wäre. Allerdings ist es dem Aufsichtsrat kritisch anzumerken, dass er den Verwaltungsvorschlag bezüglich der Verwendung des Bilanzgewinns mitträgt, indem auf eine Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2013 verzichtet wird (siehe TOP 2). TOP 5 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von drei Änderungsvereinbarungen zu bestehenden Gewinnabführungsverträgen. Zustimmung Begründung: Die Änderungen erfolgen lediglich in Anpassung an die gesetzlichen Neuerungen bezüglich § 302 AktG. Diese Änderungen sind geboten, inhaltlich bleibt ansonsten darüber hinaus alles beim Alten. TOP 6 Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014. Ablehnung Begründung: Die SdK vertritt die Überzeugung, dass die Gebühren der Prüfgesellschaft nur zu maximal 25 Prozent für über die Abschlussprüfung hinausgehende Beratungsleistungen betragen dürfen. Höheren zusätzlichen Leistungen steht die allgemeine Besorgnis des Entstehens von zu großen gegenseitigen Abhängigkeiten entgegen. Die Rödl & Partner WPG berechnete ausweislich des Geschäftsberichts 54 TEUR für Steuerberatungsleistungen, bei Abschlussprüfungskosten von 105 TEUR. Wir halten einen Wechsel für angezeigt. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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