TOP 1 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Matth. Hohner Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin HS Investment Group Inc. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gem. §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären/Squeeze-Out). Ablehnung Begründung: Die Aktionäre werden zwangsweise aus der Gesellschaft ausgeschlossen gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung. Der Großaktionär bestimmt den Zeitpunkt des Angebotes. Grundsätzlich hält die SdK die Zwangsausschließung der Aktionäre für unberechtigt. Die angemessene Barabfindung ist zu niedrig. Es wird ein Betrag in Höhe von € 12,30 geboten. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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