TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der COLEXON Energy AG zum 31. Dezember 2013 nebst Lagebericht und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung. Begründung: Der Vorstand hat die Sanierung der Gesellschaft in 2013 weitgehend abgeschlossen. Nachdem bereits in den Vorjahren auf die richtige Strategie „Bestandshalter“ gesetzt wurde, konnten in 2013 ein Großteil der verbliebenen Restrisiken aus der EPC-Tätigkeit abgebaut werden. Die Gesellschaft erscheint nun bestens für die Zukunft aufgestellt zu sein und kann in den kommenden Jahren Wachstum im Bereich der Bestandshaltung von Solarparks generieren. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung. Begründung: In insgesamt acht Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern. TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung. Begründung: Herr Müllner erscheint aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit für die COLEXON Energy AG und der seiner ausgewiesenen beruflichen Erfahrung als Abschlussprüfer für die Gesellschaft geeignet zu sein. Sollte der Zusammenschluss mit 7C Solarparken jedoch gelingen, und in Zukunft weiteres Wachstum erzielt werden können, so sollte über einen Wechsel des Wirtschaftsprüfers hin zu einer größeren Gesellschaft nachgedacht werden. TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung. Begründung: Herr Markus Kienle erscheint als Aufsichtsrat der Gesellschaft geeignet zu sein und diesen aufgrund seiner Erfahrungen und Qualifikation als Rechtsanwalt verstärken zu können. Gerade bei einer Gesellschaft mit der Größe einer COLEXON Energy AG erscheint die juristische Expertise von Herrn Kienle eine klare qualitative Verstärkung darzustellen. Ferner ist Herr Kienle als Vorstand der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. besonders geeignet, in Zukunft die Interessen des Streubesitzes nachhaltig zu vertreten. TOP 6 Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb von 7C Solarparken NV (i) über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Einziehung von einer unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktie nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG sowie Anpassung der Satzung, (ii) über die weitere Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der Einstellung in die freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) und der Vorbereitung der beabsichtigten Kapitalerhöhung sowie Anpassung der Satzung, (iii) die Ausgabe einer Optionsanleihe mit Bezugsrecht nach §§ 221 Abs. 4 Satz 1 AktG sowie die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2014 unter Aufhebung des Bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung und die entsprechende Satzungsänderung und (iv) über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Anpassung der Satzung sowie (v) entsprechende Anweisungen an den Vorstand Zustimmung. Begründung: Das Zusammengehen von 7C Solarparken NV und der COLEXON Energy AG erscheint aktuell die beste Alternative, um in Zukunft neues Wachstum generieren zu können. Eine eigenständige COLEXON verfügt aktuell weder über die Transaktionserfahrung einer 7C Solarparken noch über den Zugang zu weiteren nennenswerten Eigenkapitalmitteln. Die neue „COLEXON“ dürfte hingegen ein ernstzunehmender Marktteilnehmer auf dem Markt der Bestandshalter für Solarparks sein und in Zukunft auch das Interesse von institutionellen Investoren wecken. Die Bewertungen der beiden Gesellschaften erscheinen unter den aktuell gegebenen Bedingungen als fair. Anhand der Optionsanleihe können bestehende Aktionäre des Weiteren am zukünftigen Wachstum der Gesellschaft partizipieren. Der Erwerb von 7C Solarparken erscheint deshalb die derzeit attraktivste Option darzustellen. TOP 7 Ermächtigung zum Erwerb sowie zur Verwendung eigener Aktien Ablehnung. Begründung: Die Gesellschaft verfügt aktuell bereits über einen Bestand von ca. 5% an eigenen Aktien. Aufgrund der Übernahme von 7C Solarparken kommen weitere eigene Aktien hinzu, so dass die Gesellschaft in Zukunft über eine nennenswerte Anzahl an eigenen Aktien verfügt, die als Akquisitionswährung eingesetzt werden können. Ein weiterer Aktienrückkauf erscheint auch aufgrund der bilanziellen Situation derzeit eher unangebracht zu sein. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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