TOP 1 Vorlage des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses sowie des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13 und des Vorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinns Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. September 2013 Zustimmung Begründung: Die SdK stimmt der Feststellung des Jahresabschlusses zu, da nach unserer Kenntnis die Gesellschaft wiederum ein erfolgreiches Jahr absolviert hat. TOP 3 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Dem Gewinnverwendungsvorschlag ist zuzustimmen, da die Gesellschaft die Forderungen der SdK mit einer Ausschüttungsquote von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses durch ihren Vorschlag mit einer Dividende von 15 € und einem zusätzlichen Bonus von 16 € je Aktie erfüllt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2012/13 Zustimmung Begründung: Die SdK wird der Entlastung der geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafterin zustimmen, da nach unserer Kenntnis insbesondere des uns vorgelegten Jahresabschlusses eine erfolgreiche Arbeit geleistet wurde. TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13 Zustimmung Begründung: Wir kommen auf Grund der uns vorliegenden Informationen zu dem Schluss, dass der Aufsichtsrat seine ihm obliegenden Aufgaben der Beratung der geschäftsführenden Organe sowie seine Funktion der Überwachung und der Kontrolle wahrgenommen hat. TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Die SdK hat keinerlei Einwände zu dem TOP 6 der Wiederwahl des Aufsichtsrats von Herrn Bernhard Soltmann. TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14 Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers bestehen aus Sicht der SdK keinerlei Bedenken. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von obengenanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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