TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der OnVista AG zum 31. Dezember 2013, des nach IFRS aufgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte für die OnVista AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 sowie § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft wieder deutlich besser aufgestellt, die Zahlen belegen eine erkennbare Wendung zum Guten; gleichwohl bleibt die immense Abschreibung auf die Bank zu hinterfragen - mit der Erklärung steht und fällt die gesamte Glaubwürdigkeit! TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Ablehnung Begründung: Der AR-Bericht ist dürftig und schweigt zu den wichtigsten Fragen. Des Weiteren fordern wir ein klares Bekenntnis zum Fortbestand der AG durch den Dominanzaktionär, der den bisherigen Fragen zum Thema stets beharrlich ausgewichen ist. Die Interessen ALLER Aktionäre - und gerade auch derer, die sich an uns wenden - werden so vom AR nicht vertreten! TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Die SdK-Kriterien zur Dauer der Beauftragung oder zur Höhe der Nebenaufträge werden eingehalten. TOP 5 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Für bedingte Kapitalia über 25% des bestehenden Kapitals akzeptieren wir keine pauschale Bewilligung, wenn - wie hier vorgesehen - auch ungenannte Sacheinlagen in Betracht kommen - noch dazu unter Bezugsrechtausschluss! Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.
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