Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, des  gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte  für  die SEVEN PRINCIPLES AG und den Konzern sowie des Berichts des  Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das  Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben erfüllt, arbeitet glaubhaft an der Umsetzung der Entwicklungsziele und der Bewältigung der damit verbundenen Schwierigkeiten.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats  für  das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch der AR, der sich infolge des Austauschs von 2 seiner 3 Positionen neu finden musste, hat seine Aufgaben intensiv wahrgenommen. Allein  schon die umfangreiche Sitzungshäufigkeit von 8 Terminen bezeugt die  intensive Arbeit, worüber zudem der Bericht termingenau informiert.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft professionell und hat keine Nebenaufträge bei Seven Principles AG.

 

 

TOP 5
Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung:  Die Herren Aukes und Mohn sind ja erst vor 1 Jahr ins Amt gekommen und bewerben sich hiermit erstmalig um eine reguläre Wahl. Mit Herrn Böttcher bleibt zur Wahrung der Kontinuität zumindest 1 Person mit an Bord, die die Firma schon länger beaufsichtigt.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zu Änderungsvereinbarungen von  bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen der SEVEN  PRINCIPLES AG und ihren Tochtergesellschaften

 

Zustimmung

 

Begründung:  Hierbei handelt es sich um die immer gleichen Anpassungen an geänderte gesetzliche Erfordernisse ohne inhaltliche Umstellung.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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