TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und Absatz 5, 315 Absatz 4 und Absatz 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr Keine Beschlussfassung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat in 2013 signifikant die Zinslast gedrückt und dadurch einen Konzern-Gewinn erzielt. Der Free Cash Flow reicht nicht ganz zur Zahlung einer Dividende aus, trotzdem ist die finanzielle Basis mit über 37 Mio. € Cashbestand und einer günstigen Langfristfinanzierung des Unternehmens gesund. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Umsatz und Ergebnis konnten in 2013 gesteigert werden, sowohl im Finanzergebnis (+10 Mio. €) als auch mit zweistellig gestiegenen Umsatzes im operativen Ergebnis (+12Mio. €). TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Ablehnung Begründung: Zwar befindet sich die Gesellschaft per Ende 2013 in etwas ruhigeren finanziellen Fahrwässern. Trotzdem ist durch den vorzeitigen Weggang von Herrn Alfried Bührdel als Finanzvorstand ein vermeidbares Risiko entstanden, da erst nach 6 Monaten die Gesellschaft wieder einen Finanzvorstand besitzen wird. Diese lange Vakanzphase deutet nicht auf eine vorausschauende, Risiko reduzierende Personalpolitik hin. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers Ablehnung Begründung: Mit mehr als 100% Sonstigen Leistungen gemessen an den Kosten der Abschlussprüfung ist die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers in Zweifel zu ziehen. Selbst die großzügige EU-Regelung sieht mit 70% eine deutlich niedrigere Grenze. Die SdK-Forderung von maximal 25 % wurde um den 4-fachen Betrag überschritten. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Aus Sicht der SdK bestehen keine Bedenken, Herr Dirk Ströer wieder als Haupaktionär und Herrn Ulrich Voigt von der Sparkasse Köln/ Bonn als Finanzexperten neu in den Aufsichtsrat zu wählen. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals I gem. § 5 der Satzung, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und Änderung von § 5 der Satzung Ablehnung Begründung: Die Gesellschaft soll u.a. ermächtigt werden, für fast 40% des jetzigen Kapitals mit einer Börsenkapitalisierung von über 250 Mio. € Sacheinlagen mit Bezugsrechtausschluss (7b(ii)) der Altaktionäre einzubringen. Zwar soll es sich dem Vernehmen nach nur um einen Vorratsbeschluss handeln, dennoch empfiehlt die SdK in solchen Fällen die Einberufung einer a.o. HV. Aus diesen Gründen ist der Vorschlag der Verwaltung aus Sicht der SdK nicht zustimmungsfähig. TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung der Bedingungen zur Ausgabe von Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2013 Ablehnung Begründung: Unabhängig von der Ausgestaltung hält die SdK jegliche Aktienoptionsprogramme für gestaltungsanfällig und bevorzugt demgegenüber die Aktienhergabe als Gehaltsbestandteil. TOP 9 Beschlussfassung über die Umwandlung der Ströer Media AG in eine Europäische Gesellschaft ( Societas Europaea , SE) Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft macht von der Umwidmung Gebrauch, die AG in eine SE umzuwandeln. Am dualistischen System (Aufsichtsrat und Vorstand) wird sich nichts ändern. Der AR wird etwas kleiner und formal kostengünstiger. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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