Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des zusammengefassten Lageberichts der Homag Group AG und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat das Ergebnis je Aktie von 0,81 € auf 1,17 € gesteigert.

Das Konzernjahresergebnis stieg von 12,7 Mio. € auf 18,4 Mio. €.

Es soll eine Dividendenzahlung in Höhe von  € 0,35 je Aktie erfolgen, was einer Erhöhung um 40% gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Die Ausschüttungsquote beträgt 30% und liegt unter der Grenze von 40%, die die SdK fordert.

Allerdings muss die Gesellschaft das Eigenkapital stärken, so dass ausnahmsweise zugestimmt werden kann.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Umsatz konnte um 20 Mio. € gesteigert werden. Das Jahresergebnis stieg von 12,7 auf 18,4 Mio.

Marktanteile konnten gewonnen werden.

Schulden wurden abgebaut. Eigenkapitalquote wurde gestärkt.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. Der Umsatz konnte gesteigert werden.

Das Jahresergebnis im Konzern stieg von 12,7 auf 18,4 Mio.

Das Eigenkapital wurde ebenfalls gestärkt.

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Abschlussprüfergesellschaft ist seit dem Jahr 2012 Prüfer der Gesellschaft. Die Honorare für sonstige Beratungsleistungen übersteigen das Honorar für die Abschlussprüfung.

Deshalb im Hinblick auf die notwendige Unabhängigkeit der Abschlussprüfungsgesellschaft keine Zustimmung.

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Homag Group AG und der Homag Holzbearbeitungssysteme GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Auf Grund der Änderung von § 17 Körperschaftssteuergesetz ist es im Hinblick auf eine steuerliche Organschaft notwendig, einen dynamischen Verweis auf § 302 Aktiengesetz in seiner jeweils gültigen Fassung vorzusehen. Dies liegt im Interesse der Gesellschaft.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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