TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses etc. Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Bei einem Konzernergebnis i.H.v. 1,45 €/Aktie soll eine Dividende i.H.v. 0,45 €/Aktie ausgeschüttet werden. Die Ausschüttungsquote liegt somit der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote von 40-60 %, ohne dass hierfür nachvollziehbare Gründe ersichtlich sind. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Zustimmung Begründung: Gründe, die einer Entlastung entgegenstünden, sind nicht erkennbar. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Gründe, die einer Entlastung entgegenstünden, sind nicht erkennbar. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers Zustimmung Begründung: Gründe, die einer Wahl von Ebner Stolz entgegenstünden, sind nicht erkennbar. Insbesondere steht das Honorar für die Abschlussprüfung in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtbezügen des Abschlussprüfers. TOP 6 Schaffung eines neues genehmigten Kapitals Ablehnung Begründung: Die Ermächtigung erlaubt u.a. eine Kapitalerhöhung aus Genehmigten Kapital durch Sacheinlagen über der von der SdK als noch tolerabel angesehenen Grenze von 10 %. Da die Ermächtigung zugleich den gesetzlich zulässigen Rahmen voll ausschöpft und somit Kapitalerhöhungen bis zu 50% des aktuell bestehenden Grundkapitals möglich sind, wird die von der Sdk als noch tolerabel angesehene Grenze von 25 % überschritten. Hierdurch droht die Beteiligung der Aktionäre zu stark verwässert zu werden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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