Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses etc.

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Bei einem Konzernergebnis i.H.v. 1,45 €/Aktie soll eine Dividende i.H.v. 0,45 €/Aktie ausgeschüttet werden. Die Ausschüttungsquote liegt somit  der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote von 40-60 %, ohne dass hierfür nachvollziehbare Gründe ersichtlich sind.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Gründe, die einer Entlastung entgegenstünden, sind nicht erkennbar.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Gründe, die einer Entlastung entgegenstünden, sind nicht erkennbar.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Gründe, die einer Wahl von Ebner Stolz entgegenstünden, sind nicht erkennbar. Insbesondere steht das Honorar für die Abschlussprüfung in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtbezügen des Abschlussprüfers.

 

 

TOP 6
Schaffung eines neues genehmigten Kapitals

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ermächtigung erlaubt u.a. eine Kapitalerhöhung aus Genehmigten Kapital durch Sacheinlagen über der von der SdK als noch tolerabel angesehenen Grenze von 10 %. Da die Ermächtigung zugleich den gesetzlich zulässigen Rahmen voll ausschöpft und somit Kapitalerhöhungen bis zu 50% des aktuell bestehenden Grundkapitals möglich sind, wird die von der Sdk als noch tolerabel angesehene Grenze von 25 % überschritten. Hierdurch droht die Beteiligung der Aktionäre zu stark verwässert zu werden.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.