TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Lageberichts für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5, § 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2013
Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gesellschaft
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat kein nennenswertes Ergebnis im Geschäftsjahr eingefahren (EPS 0.01 EUR), somit sollte auf die Auskehrung einer Dividende verzichtet werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Ablehnung
Begründung: Das Ergebnis der Gesellschaft ist mangelhaft. Auftragseingang, Bruttoergebnis, EBIT-Marge und Jahresüberschuss sind allesamt dramatisch eingebrochen. Die Verantwortung dafür hat der Vorstand zu tragen, der sich in den letzten Jahren nicht gerade durch brillante Geschäftsführung hervorgetan hat. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Vorstand am 5.12.2013 die Annahme des Übernahmeangebots von AVIC empfohlen, das nur 40% über dem Bargeldbestand pro Aktie der Gesellschaft lag. Damit hat er sich zum Komplizen der seit 2010 vom Vorstandsvorsitzenden eingeleiteten schleichenden Übernahme der KHD zu Billigpreisen unter Missachtung der Aktionärsinteressen gemacht. Der Aufsichtsrat hätte sich rechtzeitig auf die Suche nach einem neuen Vorstand machen müssen, statt den im Dezember 2013 auslaufenden Vertrag von Herrn Salo kurzfristig zu verlängern. Der Aufsichtsrat ist unter anderem aus diesen Gründen nicht seiner Aufgabe der zukunftsgerichteten Überwachung nachgekommen, insbesondere im Hinblick auf die Steigerung des Unternehmenswertes.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Zustimmung Begründung: Sonstige Dienstleistungen des Abschlussprüfers machen 8% der reinen Prüfungskosten aus. Dies liegt innerhalb des von der SdK tolerierten Rahmens. Deloitte & Touche prüft die Gesellschaft bereits seit 2005, im nächsten Jahr sollte dringend über einen Wechsel nachgedacht werden.
TOP 6 Beschlussfassung zur Reduzierung der Mitglieder des Aufsichtsrats und Satzungsänderung
Zustimmung Begründung: Ein schlankerer Aufsichtsrat dürfte in der aktuellen Konstellation der Eigentumsverhältnisse effizienter arbeiten können. Allerdings muss gewährleistet sein, dass mindestens ein unabhängiges Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, um ein Gegengewicht für die Kontrolle durch AVIC darzustellen.
TOP 7 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Anpassung der Aufsichtsratsvergütung
Zustimmung Begründung: Die Vergütung soll von insgesamt 317 TEUR auf 150 TEUR reduziert werden. Dies ist vor dem Hintergrund der vorgeschlagenen Reduzierung der Anzahl der AR-Mitglieder dringend geboten und erscheint der Höhe nach angemessen. Allerdings sollte nach Ansicht der SdK zuerst über TOP 7 abgestimmt werden und das Ergebnis feststehen, bevor über TOP 6 abgestimmt werden kann. Ansonsten besteht (bei Ablehnung von TOP 7 durch den Großaktionär) die Gefahr einer überdurchschnittlich hohen Vergütung für den Aufsichtsrat. Generell erscheint es aus Sicht der SdK zweckmäßig, nicht eine Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat in der Satzung festzulegen, sondern eine pro Mitglied bezifferte Vergütung zu beschließen. TOP 8 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Änderung des Verfahrens der Aufsichtsratswahl
Zustimmung
Begründung: Statt der verhältnismäßigen Mehrheit der Stimmen soll die einfache Mehrheit bei Wahlen gelten (Entsprechend §18 (2)). Dagegen bestehen keine prinzipiellen Einwände, zumal nur selten mehr als zwei Kandidaten für eine Wahl in Frage kommen. TOP 9 Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Hubert Keusch - Ablehnung
Begründung: Herr Keusch ist seit 2011 im Aufsichtsrat der KHD tätig, aktuell auch als Aufsichtsratsvorsitzender. Aus den Gründen, die bereits 2012 und 2013 gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprachen (sowie die mangelnde bzw. nicht vorhandene Abwehr gegen die Übernahme durch AVIC), kann Herr Keusch nicht erneut als Aufsichtsrat gewählt werden. Weiterhin fordert die SdK dass bereits mit der Ladung zur HV eine Kurz-Vita mit Schwerpunkten des beruflichen Werdegangs der Kandidaten vorliegt, was bei Herrn Keusch nicht der Fall ist.
Eliza Suk Ching Yuen - Ablehnung Begründung: Frau Yuen hat in der Zeit Ihrer Mandatsausübung bei KHD nicht den Eindruck erweckt dass Sie den Vorstand wirkungsvoll kontrollieren kann, was wohl auch zu Ihrer Entscheidung beitrug den AR-Vorsitz im vergangenen Jahr nieder zu legen. Darüber hinaus kann aus denselben Gründen, die bereits 2012 und 2013 (sowie dieses Jahr) gegen die Entlastung des Aufsichtsrats sprachen, Frau Yuen nicht erneut als Aufsichtsrat gewählt werden. Weiterhin fordert die SdK dass bereits mit der Ladung zur HV eine Kurz-Vita mit Schwerpunkten des beruflichen Werdegangs der Kandidaten vorliegt, was bei Frau Yuen nicht der Fall ist. Kangning Zou – Zustimmung
Begründung: Herr Zou erscheint nach dem vorgelegten Lebenslauf fachlich und persönlich geeignet für die AR-Tätigkeit. Als Vertreter des jetzigen Hauptaktionärs spricht nichts gegen eine Wahl von Herrn Zou.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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