Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.07.2014



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TOP1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ifa systems AG für das am 31. Dezember 2013 beendete Geschäftsjahr, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013



Keine Abstimmung erforderlich. Allerdings ist es erstaunlich dass die Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Lageberichts des Konzerns nicht Teil der Tagesordnung ist.

 

TOP2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns


ABLEHNUNG


Begründung: Der Konzernjahresüberschuss beträgt 1.043 TEUR. Es sollen 225 TEUR (0.09 EUR je Aktie) ausgeschüttet werden. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 21.6%. Die SdK fordert in der Regel Ausschüttungen zwischen 40% und 60% des Jahresüberschusses. Dies entspräche einer Dividende von 0.17 - 0.25 EUR. Die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft erscheint ausreichend (EK-Quote >75%), die Verschuldung ist minimal (Verzinsliche Schulden langfristig und kurzfristig insgesamt nur 687 TEUR), und die Markterschließung ist angeblich weitestgehend abgeschlossen. Die Vorstandsbezüge (354 TEUR) liegen über der Dividendensumme. Die Zahlungen an Mitglieder des Aufsichtsrats (435 TEUR) liegen über der Dividendensumme. Insgesamt erhielten die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat das 3.5fache der vorgeschlagenen Dividendenausschüttung an die Aktionäre. Dies ist aus Anlegersicht eine erhebliche Schieflage.


TOP3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

ZUSTIMMUNG


Begründung: Das Unternehmen behauptet sich seit Jahren in seiner speziellen Marktnische. Durch die 12%-Beteiligung des Vorstands am Unternehmen sind seine Interessen im Wesentlichen mit denen der Aktionäre gleichgerichtet. Der Buchwert pro Aktie wurde in den letzten 5 Jahren von 3 EUR auf 5.66 EUR gesteigert, und 0.54 EUR an Dividenden ausgeschüttet. Die Eigenkapitalrendite hat sich im Vergleich zum Vorjahr etwas erholt, ist aber immer noch einstellig.


TOP4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013


ABLEHNUNG

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats ist weiterhin deutlich zu knapp gehalten. Die Aussage, dass keine Interessenskonflikte bestünden wird auf den letzten Seiten des Geschäftsberichts durch die Aufstellung der Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen und Unternehmen ad absurdum geführt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats können nicht gleichzeitig ihre Kontrollfunktion wahrnehmen und als scheinselbstständige Mitarbeiter für das Unternehmen arbeiten.
 


TOP5

Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates

a) Herr Rainer Waedlich


ZUSTIMMUNG


Begründung: Herr Waedlich erfüllt die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen. Weiterhin kann das Ehepaar Waedlich aufgrund seiner 9.3% Beteiligung an der Gesellschaft durchaus Ansprüche auf einen Aufsichtsratsposten geltend machen.
 

b) Frau Post-Schenke


ABLEHNUNG


Begründung: Die fachlichen Qualifikationen von Frau Post-Schenke sind nicht erkennbar. Ein unabhängiges Mitglied oder ein Vertreter eines weiteren größeren Aktionärs sind zu bevorzugen.
 

c) Frau Wente-Waedlich


ABLEHNUNG


Begründung: Das Ehepaar Waedlich sollte mit einer Person ausreichend repräsentiert sein. Ein unabhängiges Mitglied oder ein Vertreter eines weiteren größeren Aktionärs sind zu bevorzugen.

 

TOP6

Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
 

ZUSTIMMUNG
 

Begründung: Herr Steele hält laut eigenen Angaben eine Beteiligung von 10% an der Gesellschaft. Die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen scheinen vorzuliegen. Es ist zu begrüßen, dass ein unabhängiger externer Kandidat sich bereit erklärt, ohne Honorar ein Aufsichtsratsmandat wahrzunehmen.
 


TOP7

Wahl eines Ersatzmitglieds des Aufsichtsrats
 

 

ABLEHNUNG


Begründung: Es liegen außer dem Namen und dem Beruf des Kandidaten keine weiteren Informationen vor. Sollte der Kandidat auf der Hauptversammlung näher vorgestellt werden, und seine Beziehungen zur Gesellschaft dargelegt werden, kann eventuell eine Zustimmung erfolgen.


TOP8

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

ABLEHNUNG


Begründung: Die sonstigen Leistungen des Abschlussprüfers (15TEUR) machen über 30% der reinen Prüfungsleistungen (45 TEUR) aus. Die Beratungshonorare sollten nach Ansicht der SdK 25% der Prüfungsleistungen nicht überschreiten.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bedingungen von obengenannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.