TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Dividende um 0,05€. Allerdings konnten alle relevanten Unternehmenskennzahlen gesteigert werden, sodass die Ausschüttungsquote nun bei lediglich 37% liegt. Damit wird die Dividende als zu gering angesehen. Die SdK fordert generell Ausschüttungsquoten zwischen 40% - 60%. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Zustimmung Begründung: Alle relevanten Unternehmenskennzahlen konnten gesteigert werden. Vor allem die Auftragslage für 2014 lässt auch ein erfolgreiches aktuelles Geschäftsjahr vermuten. Insgesamt hat nach unseren Kenntnissen hat der Vorstand im vergangenen Geschäftsjahr gute Arbeit geleistet. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Nach unseren Kenntnissen ist der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Überwachungspflichten in ausreichender Form nachgekommen. Er wurde regelmäßig über aktuelle Entwicklungen vom Vorstand unterrichtet und war in alle wichtigen Entscheidungen mit eingebunden. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 und des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2014 Ablehnung Begründung: Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft bereits seit über 10 Jahren für die Schweizer Electronic AG. Zwar haben in dieser Zeit die Prüfungsteams gewechselt, was grundsätzlich zu begrüßen ist, dennoch besteht durch das gegenseitige „gewöhnen“ die Gefahr von mangelnder Unabhängigkeit und fehlender Distanz. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung / Ablehnung Begründung: Den Vorschlägen der Verwaltung können wir bis auf eine Ausnahme zustimmen. Die notwendigen Qualifikationen scheinen gegeben zu sein, eine Ämterhäufung besteht nicht und eine Diversifikation im AR ist vorhanden. Der Wahl von Fr. Kristina Schweizer können wir allerdings nicht zustimmen. Fr. Schweizer ist Lektorin und die fachliche Qualifikation für ein AR-Mandat ist nicht ersichtlich. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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