Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts sowie des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats der CENIT Aktiengesellschaft sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2013

 

 

Zustimmung

 

 

Begründung: Die Verwaltung der Cenit AG schlägt vor die Dividende gegenüber dem Vorjahr um 0,05€ auf 0,35€ je Aktie zu erhöhen. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 50% und liegt damit im geforderten Zielkorridor der SdK. Eine höhere Dividende könnte in Anbetracht der hohen Eigenkapitalquote gefordert werden, allerdings ist diese hohe EK-Quote ein wichtiger Wettbewerbsvorteil der Cenit AG. Zudem ist die Cenit immer wieder um Akquisitionen bemüht, welche über das EK finanziert werden.

 

 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

 

Zustimmung

 

 

Begründung: Trotz etwa gleich bleibender Umsätze konnte im vergangenen Geschäftsjahr das Ergebnis um ca. 8,5% gesteigert werden. Außerdem hat der Vorstand einige Neuausrichtungen im Bereich EIM vorgenommen, um die Profitabilität in den nächsten Jahren noch weiter zu erhöhen. Insgesamt hat der Vorstand nach Auffassung der Sprecherin gute Arbeit geleistet, Ziele wurden transparent kommuniziert und Abweichungen plausibel erläutert.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

 

Zustimmung

 

 

Begründung: Der AR ist, soweit uns bekannt, seinen Kontroll- und Überwachungspflichten nachgekommen. Der AR- Bericht ist umfassend und es geht daraus hervor, dass der AR in alle wichtigen Fragen zur Unternehmensführung eingebunden war. Die Anwesenheit war in allen Sitzungen vollständig.

 

 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

 

Zustimmung

 

 

Begründung: Die BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft seit 2010 für die Cenit AG und übersteigt damit nicht die von der SdK geforderte Maximalzeit von 10 Jahren. Zusätzlich betragen die sonstigen Leistungen im Vergleich zum eigentlichen Prüfungshonorar lediglich 2,6%. Damit scheint die Unabhängigkeit weitestgehend gewährleistet.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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