Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der MEDICLIN Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Für das Geschäftsjahr 2013 schlägt die Verwaltung der MediClin AG erneut vor keine Dividende zu zahlen. Dem ist zuzustimmen, da im vergangenen Geschäftsjahr kein Gewinn erzielt wurde. Eine Dividendenzahlung aus der Substanz ist vor dem Hintergrund der aktuellen Situation nicht zu rechtfertigen.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat aus unserer Sicht keine maßgeblichen Fehlentscheidungen getroffen. Es wurden einige Neuausrichtungen vorgenommen, welche in den kommenden Jahren zu einem positiven Ergebnis beitragen sollen. Das schlechte Ergebnis kommt maßgeblich aufgrund eines „Mietproblems“ zustande, welches von der Gründungszeit der MediClin AG herrührt und worauf der Vorstand momentan keinen Einfluss hat.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der AR ist, soweit uns bekannt, seinen Kontroll- und Überwachungspflichten nachgekommen. Er war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden und die Anwesenheitsquote der einzelnen Sitzungen lag in einem akzeptablen Bereich.

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Die BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft bereits seit 1997 die MediClin AG. Zwar hat dieses Jahr das Prüfungsteam gewechselt, was grundsätzlich zu begrüßen ist, allerdings besteht durch das gegenseitige „Gewöhnen“ die Gefahr einer verringerten Unabhängigkeit aufgrund zu großer Vertrautheit und damit mangelnder Distanz. Daher fordert die SdK einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft nach spätestens 10 Jahren. 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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