Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.07.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des zusammengefassten Lageberichtes und Konzernlageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Auskehrung von 0,53 € bei einem Ergebnis von 1,85 € je Aktie, mithin eine Ausschüttungsquote von ca. 29% des Konzernjahresüberschusses, vor. Diese liegt unterhalb des von der SdK angestrebten Korridors von 40 bis 60% Ausschüttung. Da aber erstens der ausgeschüttete Satz weiter ansteigt und zweitens nach den vielen negativen Jahren eine Stärkung des Eigenkapitals unbedingt erforderlich ist, kann dem Vorschlag zugestimmt werden.

  

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die beiden Vorstände haben es auch in diesem Jahr geschafft, einen ansprechenden Überschuss für die AG zu erwirtschaften.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist davon auszugehen, dass der AR die ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben erfüllt hat.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Gemäß Seite 126 im GB entfallen auf die - Abschlussprüfung 68T€ von den 103T€ Gesamthonorar der Ebner & Stolz - rund ein Drittel nicht abschlussprüfungsbasierte Kosten sind nach den Richtlinien der SdK zu viel. Wir regen an, dass der AR die Steuerberatung extra ausschreibt.

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Siehe auch TOP 4 - zwei der bewährten AR werden wiedergewählt. Mit Herrn Aßmann scheint die Qualität weiter auf gleichem Niveau zu bleiben.

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft und der HELMA Ferienimmobilien GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Die steuerliche und wirtschaftliche Eingliederung der HELMA Ferienimmobilien GmbH ist sowieso schon fällig.

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von Änderungsvereinbarungen zur Änderung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sowie eines Ergebnisabführungsvertrags mit Tochtergesellschaften

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Änderung der Verträge hat nur steuerliche Gründe und ist nicht zu beanstanden

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung

 

Ablehnung

 

Begründung:  Solange bei der Dividendenauskehrung nicht der von der SdK angestrebte Korridor (siehe TOP 2) erreicht wird, sollten liquide Mittel für das operative Geschäft verwandt oder ausgekehrt werden.

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines Genehmigten Kapitals im Umfang von 50% des aktuellen Grundkapitals gegen Bar- und Sacheinlage vor. Dieses ist aus Sicht der SdK zu viel, die insbesondere einer Sacheinlageoption von bis zur Hälfte des Grundkapitals sehr skeptisch gegenübersteht.

 

 TOP 11
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines bedingten Kapitals zur Ausgabe von WSVen im Umfang von 50% des aktuellen Grundkapitals vor, wobei das Bezugsrecht weitestgehend gewahrt bleiben soll. Die SdK lehnt den Beschlussvorschlag dennoch ab, da der Umfang von 50% das gesetzliche Maximum darstellt. Die SdK trägt derartige Beschlussvorschläge nur bis zu 25% des Grundkapitals mit, für umfangreichere Kapitalmaßnahmen sollte eine Hauptversammlung einberufen werden.

 

TOP 12
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung der Aufsichtsratsvergütung

 

Ablehnung

Begründung: Eine Erhöhung des ARV auf 132,5% und der \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"normalen\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" AR auf 140% ist weit überhöht.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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