TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der paragon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte für die paragon AG und den paragon-Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013 Zustimmung Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht eine Dividendenausschüttung von 25 Eurocent je dividendenberichtigter Stückaktie vor. Dies entspricht einer Dividendenrendite von ca. 2,1 % sowie einer am Konzernergebnis gemessene Ausschüttungsquote von 26%. Die SdK fordert generell eine Ausschüttungsquote von 40 – 60%, damit das Aktionariat angemessen an Gewinnen beteiligt wird. Allerdings erscheint im Fall der paragon AG eine geringere Ausschüttungsquote noch durchaus vertretbar zu sein, da gewisse bestehende finanzielle Risiken weiterhin zunächst abgebaut werden sollten. Daher ist der Vorschlag der Verwaltung aus Sicht der SdK zustimmungswürdig. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der Vorstand der paragon AG hat ein durchaus erfolgreiches Geschäftsjahr 2013 abschließen können. So konnten die meisten relevanten Kennzahlen gesteigert werden. Allerdings reduzierte sich das Konzernjahresergebnis hauptsächlich aufgrund von höheren betrieblichen Aufwendungen sowie Zins- und Steueraufwendungen. Dennoch hat der Vorstand im letzten Geschäftsjahr wiederum gute Arbeit geleistet und ist demnach aus Sicht der SdK zu entlasten. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Aus Sicht der SdK hat der Aufsichtsrat der paragon AG im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 den Vorstand beratend gut begleitet und überwacht. So kam der Aufsichtsrat in vier ordentlichen und einer außerordentlichen Präsenzsitzung sowie drei Telefonkonferenzen zusammen, in dem die strategische Ausrichtung und die Überwachung des Vorstandes erfolgt sind. TOP 5 Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Die Verwaltung schlägt vor Herrn Dr.-Ing. Lutz Eckstein, Universitätsprofessor an der RWTH Aachen, für das ausscheidende Aufsichtsratsmitglied Herrn Hans J. Zimmermann zu nominieren. Aus fachlicher Sicht ist Herr Eckstein ein überaus qualifizierter Kandidat. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für das Fach Kraftfahrzeuge der Fakultät für Maschinenwesen der RWTH Aachen. Die SdK unterstützt die Nominierung von Herrn Dr.-Ing. Lutz Eckstein. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Die Verwaltung schlägt vor die Baker Tilly Roelfs Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer vorzuschlagen. Aus fachlicher Kompetenz spricht nichts gegen diese Wahl. Neben den Abschlussprüfungskosten in Höhe von 59T € wurden weitere Bestätigungsleistungen von 109T € an den Abschlussprüfer geleistet. Diese Bestätigungsleistungen kamen im Rahmen der ausgegebenen Anleihe zustande. Somit ist dem Wahlvorschlag zuzustimmen. TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der paragon AG und der Voltabox Deutschland GmbH über die Ausgliederung des Teilbetriebs „Elektromobilität“ der paragon AG Zustimmung Begründung: Dieser Tagesordnungspunkt in Kombination mit TOP 8 sieht vor den Teilbetrieb der Elektromobilität der Paragon AG an die mit 100% Anteilen gehaltene Tochtergesellschaft Voltabox Deutschland GmbH auszugliedern und anschließend mit dieser einen Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Diese organisatorische und strategische Umgestaltung macht aus Sicht der SdK durchaus Sinn und ist demnach zuzustimmen. TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der paragon AG und der Voltabox Deutschland GmbH Zustimmung Begründung: Siehe TOP 7. TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung von § 9 der Satzung (Vertretung der Gesellschaft) Zustimmung Begründung: Bei diesen Satzungsänderungen geht es um die Vertretung der Gesellschaft insbesondere bei Rechtsgeschäften. Diesen Änderungen ist aus Sicht der SdK zuzustimmen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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