TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die plenum Aktiengesellschaft und des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2013 beendete Geschäftsjahr Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2013 Ablehnung Begründung: Die Berichterstattung ist nicht transparent genug. Es wird lediglich ein untestierter Konzernabschluss ohne Anhang bereitgestellt. Eine Segmentberichterstattung nach Business Units wird nur lückenhaft gegeben. Angaben zur Vergütung des Vorstandes und des Aufsichtsrates fehlen. Die Gesellschaft hat im letzten Jahr ihre prognostizierten Ziele verfehlt und einen Jahresfehlbetrag ausgewiesen. Dies ist insbesondere im Umfeld generell verbesserter Ergebnisse anderer Beratungsfirmen zu bemängeln. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat ausweislich des - aussagefähigen - Berichts des Aufsichtsrats seine Aufgaben wahrgenommen. Insbesondere hat er die operative Entwicklung eng verfolgt und dem Vorstand Hilfestellungen zu deren Verbesserung gegeben. Ob es zu einem Missverhältnis zwischen Entlohnung und Leistung des Vorstands und/oder des Aufsichtsrates gekommen ist, kann erst auf der Hauptversammlung geklärt werden. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Ob es zu einem Missverhältnis zwischen Prüfungshonorar und sonstigen Beratungshonoraren gekommen ist, kann erst auf der Hauptversammlung geklärt werden. TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Der Wechsel des Großaktionärs bedingt dessen Rückzug aus dem Gremium. Der vorgeschlagene Kandidat ist Geschäftsführer der SF Beteiligungen GmbH, Frankfurt. Es kann mangels Transparenz nur vermutet werden, dass diese Gesellschaft der neue Großaktionär der plenum AG ist. TOP 6 Beschlussfassung über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung durch Einziehung einer Aktie, über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien zum Zweck der Deckung von Verlusten und der Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach den §§ 229 ff. AktG und über die Anpassung von § 5 der Satzung Zustimmung Begründung: Angesichts des unter den Betrag des Grundkapitals gefallenen Eigenkapitalausweises in der AG ist die Gefahr einer Verlustanzeige gegeben. Eine präventive Kapitalherabsetzung macht Sinn. Auch wird - wie von der Verwaltung vorgebracht -, damit eine schnellere Dividendenfähigkeit ermöglicht. TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die Änderung von § 5 Absatz 3 der Satzung (Grundkapital) Ablehnung Begründung: Vor der Genehmigung eines neuen Kapitals im Umfang von 50% des (herabgesetzten) Grundkapitals sollte erst ein Performancenachweis des Managements erfolgen. Eine konkrete Verwendungsabsicht wird nicht genannt. Die Finanzierungssituation des Konzerns ist aufgrund des Vorhandenseins einer Net-Cash Position von gut 3 Mio. Euro unproblematisch, so dass hier unternehmerischer Spielraum gegeben ist und kein Zeitdruck für Kapitalmaßnahmen festgestellt werden kann. Zudem wird auch nach Herabsetzung des Grundkapitals der rechnerische Kurs der Aktie weiterhin unter 1 Euro liegen. Kapitalmaßnahmen unter Beteiligung des Streubesitzes sind deshalb schwierig darzustellen. Gegen eine Genehmigung zum jetzigen Zeitpunkt spricht in diesem Zusammenhang auch, dass sich die Anteilsverhältnisse im Frühjahr 2014 verändert haben. Über die durch den neuen Großaktionär verfolgten Ziele ist noch nichts bekannt. TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung von § 3 der Satzung betreffend den Gegenstand des Unternehmens Zustimmung Begründung: Sinnvolle Konkretisierung des Unternehmensgegenstands. TOP 9 Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des mit der plenum Management Consulting GmbH, Frankfurt am Main, abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags vom 19. Dezember 1997 Zustimmung Begründung: Anpassung an geänderte gesetzliche Anforderungen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.
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