Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.03.2014



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TOP 1 
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dr. Hönle Aktiengesellschaft zum 30. September 2013 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2013, des Lageberichts für die Dr. Hönle Aktiengesellschaft und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2 
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2012/2013

 

Zustimmung 
Begründung: Grundsätzlich spricht sich die SdK bei Gesellschaften für eine Ausschüttungsquote von rund 40 – 60% des Konzernjahresergebnisses aus. Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, die Aktionäre mit rund 41% des Konzernjahresüberschusses am Unternehmenserfolg der Dr. Hönle AG partizipieren zu lassen, was einer Dividendenrendite von knapp 4% entspricht. Dieser Vorschlag ist aus Sicht der SdK zustimmungswürdig.

 

TOP 3 
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013

 

Zustimmung 
Begründung: Der Vorstand leistete im abgelaufenen Jahr durchaus gute operative Arbeit. So konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr der Umsatz der Hönle Gruppe um 7,2% auf 77,3 Mio. € und das Jahresergebnis um 8,1% auf 6,7 Mio. € gesteigert werden. Somit lag das Ergebnis je Aktie bei € 1,20 nach € 1,08 im Vorjahr. Dagegen fielen die Ertragskennzahlen EBITDA und EBIT mit einem Rückgang um 4% beziehungsweise 7,3% deutlich schwächer aus als im Vorjahr. 
Insgesamt hat sich das Segment Klebstoffe gut entwickelt; der für die Gruppe wichtige Bereich Glas & Strahler war jedoch noch nicht so zufriedenstellend. Die Integration von Raesch sollte sich im aktuellen Geschäftsjahr positiv auswirken und somit zu einer dynamischen Ergebnisentwicklung beitragen können.

 

TOP 4 
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013

 

Zustimmung 
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Überwachungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Vorstand ordnungsgemäß wahrgenommen. Im Berichtsjahr fanden vier Aufsichtsratssitzungen statt.

 

TOP 5 
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Zustimmung 
Begründung: Bei der letztjährigen Hauptversammlung wurde S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gewählt und hat damit die BDO AWT abgelöst. Des Weiteren liegen die sonstigen Beratungsleistungen und Steuerberatungsleistungen in einem akzeptablen Rahmen.An der Unabhängigkeit und Objektivität von S&P bestehen somit keine Zweifel.

 

TOP 6 
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft

 

Zustimmung 
Begründung: Per 30.09.2013 hat die Gesellschaft einen Bestand von St. 1.076 eigener Aktien. Der Rückkauf eigener Aktien muss, um diese als Zahlungsmittel bei Übernahmen einzusetzen, mit äußerster Vorsicht bewertet werden. Denn erfahrungsgemäß führt dies zu überhöhten Kaufpreisen sowie unnötigen Bewertungsrisiken. Allerdings hat die Dr. Hönle AG bei der Übernahme der Firma Raesch St. 235.000 eigene Aktien auf den Kaufpreis von Raesch eingesetzt und konnte damit bezogen auf den damaligen Kaufpreis und die Aktienkursentwicklung mit rd. € 650.000 profitieren. 
Somit kann davon ausgegangen werden, dass das Management auch in Zukunft eigene Aktien sinnvoll einsetzen wird.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.