TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Greiffenberger AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31.12.2013, der Lageberichte für die Greiffenberger AG (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) und für den Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Das Ergebnis je Aktie lag in 2013 bei 0,27 (Vj. 0,53) EUR. Grundsätzlich fordert die SdK die Ausschüttung von 40 bis 60 Prozent des Ergebnisses. Die weiterhin niedrige Eigenkapitalquote von - Stand Jahresende 2013 - 24,9 (Vj. 25,3) Prozent rechtfertigt aber die erneute Einstellung des gesamten Bilanzgewinns in die Bilanzposition der \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"anderen Gewinnrücklagen\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\". TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Das Geschäftsjahr 2013 ist insgesamt als Übergangsjahr zu bewerten, das von einer schwierigen konjunkturellen Situation in den Zielmärkten und erhöhten Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Werksaufbau in Lublin geprägt war. Negativ festzustellen ist, dass die ursprünglichen Umsatzerwartungen leicht verfehlt wurden und beim EBIT von 6,0 Mio. EUR statt des erwarteten Anstiegs ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr (8,8 Mio. EUR) zu verzeichnen war - ebenfalls kritisch anzumerken ist der Umstand, dass die geringe Eigenkapitalquote trotz der unterbliebenen Gewinnausschüttung sank. Das Unternehmen zeigt sich aber für die zukünftigen Entwicklungen gut aufgestellt. Das Plus bei den Auftragseingängen scheint die positive Vorstandsprognose steigender Umsätze und leicht überproportionaler Gewinnerhöhungen zu bestätigen. Insgesamt scheint daher die Entlastung trotz erheblicher Bedenken (auch angesichts der völlig überhöhten vorgeschlagenen Kapitalvorratsbeschlüsse) noch vertretbar. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Die vorgenannte Kritik ist auch dem Aufsichtsrat, der im Rahmen seiner Beratungs- und Aufsichtspflichten Mitverantwortung trägt, zuzuschreiben. Auch hier spricht aber die insgesamt durchaus als mittelfristig aussichtsreich einzuschätzende Aufstellung des Unternehmens für eine noch vertretbare Entlastung. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Ablehnung Begründung: Ausweislich des Geschäftsberichts betrugen die Gebühren, die für nicht mit der Abschlussprüfung stehende Leistungen berechnet wurden, etwa 40 Prozent der Abschlussprüfungsgebühren. Die SdK ist der Auffassung, dass dieser Prozentsatz bei maximal 25 Prozent liegen sollte, um der Gefahr zu großer gegenseitiger Abhängigkeiten zu begegnen. TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I sowie über eine entsprechende Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Die unter TOP 6, 7 und 8 vorgeschlagenen Kapitalvorratsbeschlüsse sollen der Gesellschaft in Summe die Möglichkeit zu einer Erhöhung des (eben erst erhöhten) Grundkapitals von 13.627.648 EUR um bis zu 10.318.361 EUR geben. Die SdK lehnt Kapitalvorratsbeschlüsse solcher enormen Größenordnungen generell ab. TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II sowie über eine entsprechende Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Die unter TOP 6, 7 und 8 vorgeschlagenen Kapitalvorratsbeschlüsse sollen der Gesellschaft in Summe die Möglichkeit zu einer Erhöhung des (eben erst erhöhten) Grundkapitals von 13.627.648 EUR um bis zu 10.318.361 EUR geben. Die SdK lehnt Kapitalvorratsbeschlüsse solcher enormen Größenordnungen generell ab. TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen auch unter Ausschluss eines Bezugsrechts und über die Schaffung eines bedingten Kapitals 2014/I sowie über eine entsprechende Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Die unter TOP 6, 7 und 8 vorgeschlagenen Kapitalvorratsbeschlüsse sollen der Gesellschaft in Summe die Möglichkeit zu einer Erhöhung des (eben erst erhöhten) Grundkapitals von 13.627.648 EUR um bis zu 10.318.361 EUR geben. Die SdK lehnt Kapitalvorratsbeschlüsse solcher enormen Größenordnungen generell ab.
TOP 9 Beschlussfassung über sonstige Änderungen der Satzung der Gesellschaft Zustimmung Begründung: Es wird lediglich einer begrifflichen Änderung gefolgt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|