TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts der MTU Aero Engines AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung. Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,35 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote in Höhe von ca. 39% bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Aufgrund des Geschäftsmodells mit hohen Vorlaufkosten bezüglich der Entwicklung, Produktion und dem Vertrieb der Turbinen in den letzten Geschäftsjahren und des dadurch vorliegenden speziellen Cashflow-Profils, erscheint die Dividendenhöhe angemessen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung. Begründung: Der Vorstand hat in dem zurückliegendem Geschäftsjahr die ursprünglich angestrebten Ziele nicht erreicht. Da die Gründe vor allem in der Dollarschwäche und dem erfolgreichen Verlauf der mit MTU Beteiligung betriebenen Turbinenprogramme (mit hohen Vorlaufkosten) zu sehen sind, ist dies jedoch aus derzeitiger Sicht kein Grund zu Sorge. Der langfristige positive Trend ist intakt, und spätestens ab 2018 sollte dies auch in sehr starken Finanzkennzahlen sichtbar werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung. Begründung: In sechs Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Die Nachfolge des in 2013 ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden wurde professionell und ohne große Nebengeräusche gelöst. Es gibt keine ersichtlichen Gründe, dem Aufsichtsrat oder einzelnen Mitgliedern die Entlastung zu verweigern. TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung. Begründung: Ernst & Young gehört zu den erfahrensten Wirtschaftsprüfungskonzernen weltweit. Es gibt keine Zweifel an der Qualität der Arbeit und an der Unabhängigkeit von Ernst & Young. Nachdem der bisherige Prüfer Deloitte schon seit dem IPO der Gesellschaft die Prüfung vorgenommen hatte, ist ein Wechsel beim Wirtschaftsprüfer zu begrüßen. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung von § 7 Abs. 6 der Satzung (Altersgrenze Aufsichtsratsmitglieder) Zustimmung. Begründung: Generell sollten bei der Aufsichtsratswahl fachliche Kriterien und nicht das Alter einer Person entscheiden. Dennoch dürfte eine Altersgrenze angemessen sein. Die Höhe von 72 Jahren erscheint auch aufgrund des demographischen Wandels als nachvollziehbar. TOP 7 Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes Ablehnung. Begründung: Herr Dr. Rauhut ist fachlich sehr geeignet, als Aufsichtsrat der MTU tätig zu werden. Jedoch sprechen seine operative Tätigkeit als Finanzvorstand der Wacker Chemie AG und die bereits durch diesen wahrgenommenen vier mit dem Mandat bei MTU vergleichbaren Ämter gegen die Wahl von Herrn Dr. Rauhut. Es bestehen schlichtweg Zweifel, ob dieser die Vielzahl der Aufgaben noch in der zur Verfügung stehenden Zeit erledigen kann. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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