TOP 1 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Vodafone Vierte Verwaltungs AG und der Kabel Deutschland Holding AG Enthaltung Begründung: Der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist gegenüber einem faktischen Konzern grundsätzlich vorzugswürdig. Allerdings stellt sich stets die Frage, ob die den freien Aktionären gebotene Abfindung bzw. der jährliche Ausgleich angemessen ist. Aller Erfahrung nach bleiben diese auch nach Durchführung eines gerichtlichen Spruchverfahrens in vielen Fällen hinter dem wahren Wert der Beteiligung zurück. Die SdK kann deshalb weder eine Empfehlung für den Abschluss des Unternehmensvertrags aussprechen, noch gegen ihn. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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