Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.07.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte für die Manz AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013 einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Ablehnung

 

Begründung: Eine Entlastung des Vorstandes kann bei dem vorliegenden wiederholt katastrophalen Ergebnis - im Konzern mit - 2,7 Mio. € (- 32,5 Mio. € im VJ), wie auch in der AG mit - 20,8 Mio. € (- 29 Mio. €), nicht gerechtfertigt werden. Dies insbesondere auf Grund der jahrelangen erfolgten aktionärsunfreundlichen Geschäftspolitik, die es auch in den Jahren des positiven Gewinnausweises an einer Dividendenausschüttung fehlen ließ. Daran ändert auch ein Kursanstieg der jüngsten Vergangenheit nichts. Allerdings bleibt positiv anzumerken, dass eine gewisse Stabilisierung im sinkenden Solarsegment durch Zuwächse im Displaybereich durchaus erkennbar ist (vgl. Segmentberichterstattung).

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Ablehnung

 

Begründung: An der erfolgreichen Arbeit des AR bestehen erhebliche Zweifel. Nicht nur, dass das zuvor als wiederholt katastrophal bezeichnete Jahresergebnis, sondern auch die jahrelange aktionärsfeindliche Dividendenausschüttungspolitik kann nicht zu einer Entlastung der von den Aktionären gewählten Vertreter des AR führen, der den Vorstand weiterhin so walten lässt. Hier wäre aus Sicht der Aktionäre ein \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"Mehr an Beratung\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" hinsichtlich einer Erfolgsorientierung erforderlich.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK wird nicht für die Bestellung der BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer stimmen. Die SdK hält die BEST AUDIT GmbH grundsätzlich für geeignet, den Jahresabschluss zu prüfen, rügt aber eine über das Prüfungsmandat hinausgehende Abhängigkeit. Im Geschäftsbericht wird auf Seite 177 ein Gesamthonorar von 238 T€ ausgewiesen. Dabei werden selbst unter Berücksichtigung der prüferischen Durchsicht der Zwischenabschlüsse 86 T€ nicht prüfungsrelevante Leistungen ausgewiesen. Damit ist eine Unabhängigkeit des Prüfers aus Sicht der SdK nicht mehr gegeben. Für Aktionäre ist aber das Testat eines unabhängigen Prüfers ein nicht zu vernachlässigendes Entscheidungskriterium bei seinem Investment.

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und die Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die angestrebte Ermächtigung zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals i.H.v. bis zu 50 % des Grundkapitals überschreitet den von der SdK als gerade noch unbedenklich angesehenen Grenzwert von 25 % deutlich, insbesondere da die Kapitalerhöhung auch gegen Sacheinlage möglich sein soll.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen und die Schaffung eines bedingten Kapitals sowie die Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die angestrebte Ermächtigung zur Schaffung eines neuen bedingten Kapitals i.H.v. bis zu ca. 40 % des Grundkapitals überschreitet den von der SdK als gerade noch unbedenklich angesehenen Grenzwert von 25 % deutlich.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.