TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HCI HAMMONIA SHIPPING AG mit Lagebericht der Gesellschaft sowie des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft mußte einen erschreckend hohen Verlust von 42,0 Mio. davon 38,6 Mio. aus nicht liquiditätswirksamen Abwertungen ausweisen. Letztere setzen sich einmal aus Impairments auf sieben Containerschiffe, zum zweiten aus Abwertungen auf Grund des Verkaufsbeschlusses von zwei Schiffen in Höhe von 13,7 Mio. zusammen. Ohne diese Abwertungen ist ein Konzernverlust 4,0 Mio. entstanden. Der Grund hierfür ist die seit 5 Jahren weiter schwelenden Schiffahrtskrise, die momentan auf Überkapazitäten an Schiffstonnage auf Grund von Auslieferungen und hoher Orderbestände für große Containerschiffe zurückzuführen ist. Die Charterraten verharren weiterhin auf niedrigem Niveau, welches nicht ausreichend ist, um den vollen Kapitaldienst zu decken. Der Vorstand hat es in 2013 geschafft, die Gesellschaft durch Restrukturierungen zu stabilisieren. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei seinen Bemühungen, die Gesellschaft zu stabilisieren unterstützt. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederwahl der Hansa Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft bestehen keine Bedenken. Von den 177 T € Honoraren an den Abschlußprüfer entfielen 117 T € auf die Prüfung des Jahresabschlusses, 60 T € wurden für andere Bestätigungsleistungen gezahlt. Dabei handelt es sich um die prüferische Durchsicht des Konzernabschlusses zum 30.06.2013. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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