Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HCI Capital AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Berichts über die Lage der HCI Capital AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft konnte 2013 - im Gegensatz zu den Vorjahren -  einen geringen Gewinn von 0,4 Mio. EUR ausweisen. Die Umsätze sind dahingegen mit einem Minus von 24,3 % stark rückläufig.

 

Dieser Rückgang der Umsätze ist im Wesentlichen auf die seit über fünf Jahren bestehende Schifffahrtskrise und damit dem zum Erliegen gekommen Neuemissionsmarkt für geschlossene Fonds für Schiffsbeteiligungen zurückzuführen.

 

Dem neuen Vorstand ist es mit dem in 2013 ausgewiesenen geringen Gewinn gelungen, die HCI Capital AG durch die eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen zu stabilisieren.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der neue Aufsichtsrat der Gesellschaft hat den Vorstand bei den eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen aktiv begleitet. Zudem hat er bei der strategischen Unternehmen(neu)ausrichtung mitgewirkt. Dieses ging einher mit einer deutlichen Risikoreduktion für die Gesellschaft.

 

Der Aufsichtsrat ist somit aufgrund der Informationslage der SdK seinen Kontroll- und Überwachungspflichten nachgekommen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers betrug im Geschäftsjahr 2013 277 TEUR und setzt sich zusammen aus 167 TEUR für die Abschlussprüfung, 39 TEUR für andere Bestätigungsleistungen und 71 TEUR für sonstige Leistungen.

 

Damit machen die Honorare allein für die sonstigen Leistungen ca. 43% des Prüfungshonorares aus. Die SdK erhebt die Forderung nach strikter Trennung von Prüfung und Beratung; ohne damit einen Freifahrtschein zu erteilen, trägt die SdK aber Honorare für andere als Prüfungsleistungen bis zu maximal 25% des Prüfershonorares mit.

 

Nach Auffassung der SdK sollte die Prüfungsgesellschaft nach 10 Jahre gewechselt werden. Seit 2004 erfolgte die Prüfung der Gesellschaft bereits durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg.

 

TOP 5
Beschlussfassung über eine Neuwahl zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung 

 

 Begründung: Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitgliedes Alexander Stuhlmann endet mit dieser HV. Herr Alexander Stuhlmann soll in Einzelwahl wieder gewählt werden.

 

Dem Geschäftsbericht ist leider nicht zu entnehmen, welche anderen Ämter (z.B. AR-Mandate) oder andere beruflichen Tätigkeiten (z.B. im Vorstand eines anderen Unternehmens) Herr Stuhlmann wahrnimmt. Die SdK fordert zudem, dass bereits mit der Ladung zur HV im Geschäftsbericht, in der Tagesordnung, oder in Form eines sonstigen, dauerhaft zugänglich Mediums (z.B.: einer Internetseite) – eine Kurz-Vita mit Schwerpunkten des beruflichen Werdeganges des Kandidaten Herrn Alexander Stuhlmann vorliegt. Dieses ist jedoch leider durch die Gesellschaft nicht erfolgt.

 

Alternative Ergänzung:

Die SdK wird jedoch die Zustimmung erteilen, wenn die von der SdK erwarteten Informationen auf der HV erteilt werden und auf Grundlage dieser Informationen sich die SdK von der Qualifikation, insbesondere zeitlichen Verfügbarkeit des Kandidaten informieren konnte.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Erstellung und Vorlage von Jahresabschluss, Konzernabschluss und Lageberichten

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft wechselte 2013 das Börsensegment vom regulierten Markt in den Entry Standard. Auf Grund dieses Wechsels wurde der Vorstand und Aufsichtsrat von der SdK nicht entlastet. Der bisherige § 18 Abs. 2 der Satzung soll ersatzlos gestrichen werden. Da hierdurch wichtige Berichte für den Aktionär nicht mehr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft einsehbar sind, wird hierdurch die Transparenz verringert und die Rechte der Aktionäre einschränkt.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Beschlussgegenstände der Hauptversammlung

 

Zustimmung 

 

Begründung: In der Neufassung der Satzung in § 19 wird die alljährliche Beschlussfassung der HV (Wirtschaftsprüfer und Feststellung Jahresabschluss) an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend Bekanntmachungen

 

Zustimmung

 

Begründung: In der Neufassung der Satzung wird in § 3 der Bundesanzeiger durch den „elektronischen“ Bundesanzeiger substituiert. Diese Satzungsänderung, die zum Einsatz neuer Kommunikationstechnologien führt, ist von Seiten der SdK zustimmungswürdig.

 

In §12 Abs. 4 S.1 der Satzung entfällt der elektronische Bundesanzeiger sowie der § 121 Abs. 7 AktG.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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