Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Höft & Wessel Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2013, des nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Das alleinige Vorstandsmitglied (und CEO) hat im Geschäftsjahr 2013 offensichtlich den Turnaround geschafft und die Voraussetzungen für den Weiterbetrieb der Gesellschaft geschaffen. Allerdings vor dem Hintergrund einer deutlichen Kapitalherabsetzung (1:5) verbunden mit einer Kapitalerhöhung (1:5) und dem Einstieg der Droege-Gruppe. Diese hält jetzt – nach einer weiteren Kapitalerhöhung Anfang 2014 – etwas mehr als 75% der Aktien. Zwar wurden das Umsatzziel und ein ausgeglichenes Betriebsergebnis (EBIT) jeweils knapp verfehlt, doch nach den erheblichen Verlusten in den vorhergegangenen beiden Jahren ist dies ein positiver Wandel.  Das Unternehmen ist sowohl finanziell wie auch personell restrukturiert worden. Es besteht die Hoffnung, dass es sich in der Zukunft wieder positiv entwickeln wird.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

3 X Zustimmung  und 4 X Ablehnung

 

Begründung: Es wird die Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats (AR) beantragt werden. Zustimmung, soweit es um die 3 Mitglieder des ab Dezember 2013 neu gebildeten AR geht und Ablehnung, soweit es die 5 Mitglieder des vorherigen AR betrifft. Der vorherige AR trägt seine Mitverantwortung und seine Mitschuld am wirtschaftlichen Niedergang des Unternehmens in den Geschäftsjahren 2011 und 2012. Offensichtlich hat er den seinerzeitigen Vorstand nicht im gebotenen Maß kontrolliert. Auch wenn er schließlich in 2013 die Umstrukturierung des Unternehmens mitgetragen hat, so hat er die Strukturentscheidungen, die sich nachteilig für die außenstehenden Kleinaktionäre auswirken, unternehmerisch mit zu verantworten. Der neue (jetzt nur noch dreiköpfige) AR macht einen kompetenten Eindruck, auch wenn er in der Kürze der Zeit noch keinen echten Leistungsnachweis erbringen konnte. Abzuwarten ist, inwieweit die Interessen der Mehrheitsaktionärin Droege-Gruppe maßgeblichen Einfluss auf seine künftigen Entscheidungen haben werden und welche Auswirkungen das ggf. auf die Interessen der außenstehenden Kleinaktionäre haben wird.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl von PwC bestehen keine Bedenken. Die bisherigen Prüfungen sind offensichtlich kompetent und vollständig erfolgt. Honorare für Leistungen außerhalb der eigentlichen Abschlussprüfung sind in 2013 im Zuge der Umstrukturierungen der Gesellschaft einmalig angefallen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung (§§ 3, 6, 9 und 12 der Satzung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Änderungen zu den §§ 3,6 und 9 der Satzung sind sinnvoll. Bedenken hiergegen bestehen nicht. Auffällig ist lediglich die Erhöhung der Vergütung der AR-Mitglieder von 10 T€ auf 25 T€ in § 12. Das wird kritisch zu hinterfragen sein, auch wenn die Zahl der AR-Mitglieder von 6 auf 3 reduziert worden ist und die neue Vergütung im Markt nicht unüblich ist. Eine derartige Erhöhung wäre leichter zu akzeptieren, wenn das Unternehmen zunächst einmal wieder profitabel arbeiten würde.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.