Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.08.2014



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TOP 1
Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses der VSM AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die VSM AG und den VSM-Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags wird eine gegenüber den Vorjahren unveränderte Dividende ausgekehrt. Die Ausschüttungsquote liegt, gemessen am Konzernjahresüberschuss, bei über 60% und damit am oberen Rand der von der SdK geforderten, in etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung: Operativ hat der Vorstand solide gearbeitet, wenngleich die Profitabilität im Vorjahresvergleich gelitten hat. Der aktuell laufende Delistingprozess als Fortsetzung des mit dem Downgrading unter dem Deckmantel der Einsparung von Verwaltungsaufwand begonnenen streubesitzfeindlichen „Feldzugs“ macht jegliche Entlastung der gegen die Interessen eines Teils des Aktionariats handelnden Organe unmöglich. Es steht zu befürchten, dass hier weitere Schritte folgen könnten.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung: Ausweislich seines Berichts hat der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion erfüllt. Da er dem aus Sicht der Streubesitzaktionäre extrem schädlichen Delistingvorschlag des Vorstands seine Zustimmung erteilt hat, erfolgt die Ablehnung. Das Unterbinden jeglicher börslicher Handelsmöglichkeit der Aktien des Unternehmens ist, nach dem jüngst erfolgten Downgrading, der zweite große Schlag gegen den Free Float des Unternehmens. Sofern Aufsichtsratsmitglieder gegen den Delistingbeschluss gestimmt oder sich enthalten haben sollten, können diese aus Sicht der SdK entlastet werden.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen eine Wiederwahl der Deloitte & Touche GmbH bestehen keine Bedenken, wenngleich die SdK die strikte Trennung von Abschlussprüfung und Beratung, hier vor allem Steuerberatung, im vorliegenden Fall immer noch nicht vollständig verwirklicht sieht.


Auf der Hauptvesammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.



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