TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2013, der Lageberichte für die Allianz SE und den Konzern, der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 5 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen eine erhöhte Dividende in Höhe von € 5,30 vor, die rund 40 % des Jahresüberschusses entspricht. Dies ist ein fairer Vorschlag, dem zugestimmt werden soll. Die Erhöhung beträgt rd. 18 % gegenüber dem Vorjahr bei einem Anstieg des Jahresüberschusses von knapp 22 %. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat ein gutes Ergebnis vorgelegt. Aus normaler Geschäftstätigkeit ist dieses um 48 % auf € 2,6 Milliarden gestiegen und hat bei den nicht einfachen Bedingungen im Bereich der Lebensversicherungen und der Kapitalanlagen ein sehr gutes Ergebnis erzielt. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Soweit aus dem Aufsichtsratsbericht ersichtlich, ist der Aufsichtsrat seinen Aufgaben zur Kontrolle und Beratung des Vorstandes adäqut nachgekommen. Die Zahlen sehen erfreulich aus. TOP 5 Nachwahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Dem Vorschlag Herrn Hagemann, Co-Vorstandssprecher der SAP AG und wohnhaft in Kopenhagen, als weiteres Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen, wird zugestimmt, da er über die notwendige Erfahrung verfügt und auch das internationale know how verstärkt. TOP 6 Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2014/I, Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2010/I und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Der Vorstand schlägt ein genehmigtes Kapital gegen bar oder Sacheinlage von bis zu € 550 Mio. vor. Dieses entspricht knapp 50 % des Grundkapitals. Darüber hinaus soll der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates berechtigt werden, für rd. 20 % des Grundkapitals das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage auszuschließen. Aus grundsätzlicher Erwägung ist die SdK der Auffassung, dass Vorratsbeschlüsse zum genehmigten Kapital nur zugestimmt werden können, wenn dieses bei max. 25 % des bisherigen Kapitals liegt und bei Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bzw. Sacheinlage sogar auf 10 % beschränkt werden sollte. Bei einer Börsenbewertung von rd. € 50 Milliarden stellen bereits 10 % € 5 Milliarden dar, bei dem die Aktionäre das Recht haben sollten vor einer solchen Maßnahme erneut detailliert informiert und befragt zu werden. TOP 7 Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2014/II zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter, Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2010/II und entsprechende Satzungs-änderung Zustimmung Begründung: Die SdK sieht die Förderung des Aktienbesitzes durch Mitarbeiter zu schaffen als positiv an. TOP 8 Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Options-schuldverschreibungen sowie Wandelgenussrechten, Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, soweit noch nicht ausgenutzt, Ergänzung des bestehenden Bedingten Kapitals 2010 und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Auch wenn wir als SdK die Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie Wandelgenussrechten als positiv für die Finanzierung ansehen, sprengt die vorgeschlagene Größenordnung von € 10 Milliarden Nennbetrag bzw. ein Bedingtes Kapital in Höhe von € 250 Mio. (über 20 % des Grundkapitals) auch die bereits unter TOP 6 genannten Grenzen. TOP 9 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels Zustimmung Begründung: Auch wenn wir diesen Punkt als SdK grundsätzlich sehr kritisch gegenüberstehen, ist der Erwerb eigener Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels für Finanzinstitute notwendig, so dass wir im Rahmen dieser Gesellschaft zustimmen. TOP 10 Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu sonstigen Zwecken Zustimmung Begründung: Der Erwerb eigener Aktien von bis zu 10 % entspricht dem gesetzlichen Rahmen, auch wenn die SdK diesem sehr kritisch gegenübersteht. Da die Dividendenzahlung aber auskömmlich ist, stimmt die SdK einem zusätzlichen Aktienrückkauf zu. TOP 11 Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Zustimmung Begründung: Die SdK ist der Auffassung, dass der Erwerb eigener Aktien ausschließlich in Form des direkten Erwerbs durchgeführt werden sollte. Da die Allianz auch als Bank tätig ist, wird der Erwerb eigener Aktien mittels Derivaten als Ausnahme genehmigt. TOP 12 Zustimmung zur Änderung bereits bestehender Unternehmensverträge Zustimmung Begründung: Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist dieses notwendig und dient der steuerlichen Optimierung. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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