Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die JENOPTIK AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5 Handelsgesetzbuch sowie § 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2013

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung:  Zwar bleibt die Ausschüttung mit etwa 25% des Konzerngewinns hinter den Forderungen der SdK, die grundsätzlich eine Ausschüttungsquote von ca. 40 – 60 % des Konzernjahresergebnisses beinhalten, zurück. Allerdings ist diese niedrigere Ausschüttungsquote aber wegen der erforderlichen Verbesserung der Eigenkapitalbasis gerechtfertigt. Die Ausschüttung soll immerhin trotz etwas zurückgegangenen Gewinns gegenüber dem Vorjahr sogar erhöht werden.

   

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung:  Die Gesellschaft hat in allen Bereichen ein ordentliches Ergebnis erzielt. Die Auftragsbasis für die nähere Zukunft ist solide. Der Vorstand hat ordentliche Arbeit geleistet.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung:  Auch der Aufsichtsrat ist soweit ersichtlich seinen Verpflichtungen im abgelaufenen Geschäftsjahr ordentlich nachgekommen und hat davon angemessen berichtet. Kritisch jedoch anzumerken ist die Zusammensetzung der Vorstandsvergütung: Hier sollte der Aufsichtsrat nach Möglichkeit für die Zukunft die vom kurzfristigen Erfolg des Unternehmens abhängigen Vergütungsbestandteile des Vorstands abschaffen oder zumindest erheblich reduzieren.

 

  

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

  

Ablehnung

 

Begründung: Die KPMG prüft seit mindestens 2001. Schon im Vorjahr wurde ein Wechsel gefordert. Die SdK fordert einen Abschlussprüferwechsel mindestens alle zehn Jahre, um die Unabhängigkeit des Prüfers vom Prüfenden gewährleisten zu können. 

 

  

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Es wird kein konkreter Verwendungszweck benannt und zudem

gleichzeitig ein Vorratsbeschluss hinsichtlich Kapitalerhöhung gewünscht. Das überzeugt nicht und steht im direkten Widerspruch.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten

 

Ablehnung

 

Begründung: Einen Aktienrückkauf unter Einsatz von Derivaten lehnt die SdK grundsätzlich ab.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Satzungsänderung

  

Ablehnung

 

Begründung: Einer Ermächtigung zur Kapitalerhöhung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts in einem Umfang bis zu etwa 25% des bisherigen Stammkapitals und auch gegen Sacheinlagen in dieser Höhe kann die SdK nicht zustimmen. Die SdK steht auch unabhängig der Größenordnungen Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen überaus kritisch entgegen, weil gerade Bewertungsspielräume und damit der Aspekt der Werthaltigkeit der Sacheinlagen sehr risikobehaftet zu interpretieren sind.

 

  

TOP 9
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung:  Das Vergütungssystem ist zwar komplex gestaltet, enthält aber nach wie vor deutlich zu große Anteile, die vom kurzfristigen Erfolg abhängen.

   

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von zehn Änderungsvereinbarungen zu bestehenden Unternehmensverträgen

 

Zustimmung

 

Begründung:  Die beabsichtigte Änderung ist lediglich eine Anpassung an eine geänderte Gesetzeslage.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichem Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.