Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Durch den Vorschlag die Dividende von € 1,00 auf € 1,10 zu erhöhen sinkt die Ausschüttungsquote zwar leicht von 37,1% auf 36,4%, ist jedoch immer noch auf einem hohen Niveau. Eine höhere Ausschüttung wäre zwar im Hinblick auf die mehr als solide Finanzsituation möglich, aber in Anbetracht des sehr starken Wachstums, (es ist geplant den Umsatz von knapp € 2,3 Mrd. in 2013 auf € 5 Mrd. im Jahr 2020 zu steigern), das finanziert werden muss, nicht zu empfehlen.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz eines insgesamt nach wie vor schwierigen Umfelds (z.B. verhaltene Nachfrage in Südeuropa) war 2013 ein sehr erfolgreiches Jahr für Bechtle. Der Umsatz stieg um 8% und das EBIT um 13%. Trotz einiger Zukäufe konnte der Jahresüberschuss überproportional zum Umsatz um knapp 13% gesteigert werden – ein Hinweis, dass das Kerngeschäft sehr solide ist sowie die Zukäufe preislich vernünftig waren und deren Integration zügig erfolgt. Die EBIT- Marge hat sich wieder leicht auf gute 4% verbessert, so dass das Ziel 2020 – € 5 Mrd. Umsatz und 5% Marge noch durchaus erreichbar erscheint.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: 2013 verlief sehr erfolgreich. Bechtle ist strategisch sehr gut positioniert und solide finanziert. Der AR scheint seinen Kontrollpflichten sowie seinen beratenden Funktionen nachgekommen zu sein. 

 

  

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Ernst & Young prüft die Bechtle AG seit dem Börsengang. Gem. der Vorschrift des § 319a I Nr. 4 HGB findet spätestens alle 7 Jahre ein Prüferwechsel statt. Ein solcher interner Wechsel steht für die Prüfung des Geschäftsjahrs 2014 wieder an. Das Grundhonorar der Prüfung hat sich nur leicht von € 474 Tsd. auf € 480 Tsd. erhöht und ist der Größe des Unternehmens durchaus angemessen. Die sonstigen Leistungen sind erstmalig mit € 65 Tsd. von Bedeutung, aber mit 13% der Prüfungskosten nicht in einer Höhe, die die Unabhängigkeit der Prüfung in Frage stellen sollten.

 

  

TOP 6
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Zur Wahl wird Herr Dr. Matthias Metz vorgeschlagen. Als Vorstandvorsitzender der Bausparkasse Schwäbisch Hall scheint die fachliche Qualifikation, speziell im Bereich Finanzen, gegeben zu sein. Herr Metz ist nur in einem weiteren Aufsichtsrat der Bausparkassen Gruppe vertreten, so dass ein weiteres Mandat, unter zeitlichen Aspekten, möglich erscheint.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und eine entsprechende Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorschlag sieht zwar vor, dass der Ausschluss des Bezugsrechtes bei einer Kapitalerhöhung generell 10% nicht übersteigt, beinhaltete jedoch auch, dass insgesamt der Ausschluss von 20% unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Die SdK lehnt ein Vorratsbeschluss mit der Möglichkeit mehr als 10%  auszuschließen aus prinzipiellen Überlegungen ab. Bei Inanspruchnahme eines solch hohen Volumens sollte im konkreten Fall die Zustimmung durch die Aktionäre auf der HV erfolgen.

 

  

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Änderung eines Ergebnisabführungsvertrags mit der Bechtle E-Commerce Holding AG. 

 

Zustimmung

 

Begründung: Anpassung an geänderte rechtliche- und steuerliche Rahmenbedingungen. Keine Benachteiligung der Aktionäre zu erkennen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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