TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VTG Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte für die VTG Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und Absatz 5, 315 Absatz 4 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Das Konzernergebnis ist von € 10 Mio. auf € 17 Mio. um 66 % gestiegen; das Ergebnis je Aktie um 73 %. Die vorgeschlagene Dividende mit € 0,42 ist – wie in den letzten fünf Jahren – jährlich angehoben worden. Entscheidend für die Dividende ist das HGB-Ergebnis, das nahezu vollständig ausgeschüttet wird. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft weiterentwickelt und ein gutes Ergebnis vorgelegt. Die Entwicklung bezieht sich heute nicht nur auf Europa sondern auch International. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung:Entsprechend dem Bericht des Aufsichtrates ist der Aufsichtsrat seinen Verpflichtungen nachgekommen. Eine gute Zusammenarbeit mit dem Vorstand beweist das Zahlenwerk. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2014 Ablehnung Begründung: Die sonstigen Leistungen sind mit € 196.000,00 knapp 40 % der Prüfungsleistungen und übersteigen damit nach Auffassung der SdK das Maß, das eventuell gegen die Unabhängigkeit eines Wirtschaftsprüfers sprechen könnte. Aus unserer Sicht sollten die Steuerberatungs- und sonstigen Leistungen maximal 25 % der Prüfungsleistungen betragen. TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, eigener Aktien unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb Zustimmung Begründung: Der Erwerb eigenen Aktien ist bis zu 10 % gesetzlich geregelt. Dementsprechend erfolgt auch unsere Zustimmung. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung einer bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelanleihen mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts auf diese Options- oder Wandelanleihen, die Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Das zu genehmigende Kapital von € 10,7 Mio. beträgt 50 % des Stammkapitals und überschreitet damit deutlich – aus Sicht der SdK – die zu genehmigende Größenordnung, die maximal 25 % betragen sollte, soweit ein Bezugsrecht der Aktionäre gegeben ist. TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Änderung des § 4 Absatz 5 der Satzung der VTG Aktiengesellschaft Ablehnung Begründung: Es wird ein genehmigtes Kapital von 50 % des bisherigen Kapitals vorgeschlagen, darüber hinaus bei Sachanlagen der Ausschluss des Bezugsrechtes. Die Ablehnung erfolgt, da der Umfang des Vorratsbeschlusses aus Sicht der SdK mit 50 % des derzeitigen Kapitals zu umfassend ist. Kapitalerhöhungen mit Bezugsrecht der Aktionäre sollten 25 % des Kapitals nicht überschreiten. Bei Vorratsbeschlüssen und Sacheinlagen, bei denen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen ist, sollten 10 % des Kapitals nicht überschritten werden. Grund dafür ist, dass bei Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionär im Nachhinein weniger Informationsrechte über die Sachkapitalerhöhung hat. TOP 9 Beschlussfassung über die Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung im Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft Ablehnung Begründung: Es hat sich in Deutschland durchgesetzt, dass die individualisierten Vorstandsvergütungen offen gelegt werden. Dementsprechend fordert dieses auch die SdK. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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