TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der TOM TAILOR Holding AG für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Lageberichts für die TOM TAILOR Holding AG einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs, des Konzernlageberichts für den TOM TAILOR Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs, und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Ablehnung Begründung: Der Vorstand hat die Integration des strategischen Zukaufes Bonita zwar vorangetrieben, das erwirtschaftete berichtete Konzernergebnis, erst recht nach Minderheiten, ist aber trotz Erreichung des geplanten Umsatzes signifikant negativ. Die Planungen beim ermittelten, so genannten bereinigten Ebitda (bereinigte Ebitda-Marge von mindestens 12%) konnten nicht erreicht werden. Die SdK hält die Ermittlung eines wie auch immer bereinigten Ebitda zudem nicht für sachgerecht und würde eine Steuerung auf Basis einer die Eigenkapitalkosten deckenden und darüber hinaus Wert schaffenden Eigenkapitalverzinsung bevorzugen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fü+r das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Soweit für die SdK ersichtlich, ist der Aufsichtsrat seinen Verpflichtungen unter Beachtung der maßgeblichen Regelwerke nachgekommen und hat damit seine Kontrollfunktion erfüllt. Die Vergütung des Vorstands sollte sich nach Auffassung der SdK allerdings nicht auf das so genannte bereinigte Ebitda stützen, sondern an die Erwirtschaftung einer die Eigenkapitalkosten mindestens deckenden Eigenkapitalverzinsung sowie die Erreichung eines im Mehrjahresvergleiches positiven TSR (Total Shareholder Return) gekoppelt werden. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Ablehnung Begründung: Grundsätzlich ist die Ebner, Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg sicherlich geeignet Gesellschaft und Konzern zu prüfen. Die SdK lehnt den Beschlussvorschlag aufgrund der zu hohen Honorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung dennoch ab, um so die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung zu gewährleisten. Die SdK fordert eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung. TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Unabhängig von Fragen der fachlichen Eignung und einer persönlichen Vorstellung des Aufsichtsratskandidaten auf der Hauptversammlung ist Herr Dr. Pleßke aufgrund seiner gegenwärtig ausgeübten weiteren Aufsichtsratsmandate aus Sicht der SdK nicht geeignet, in den Aufsichtsrat gewählt zu werden. Die SdK hält diesbezüglich für operativ tätige Personen drei Mandate für das Maximum, wobei die Vorsitzfunktion aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung doppelt gewertet wird. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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