Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MLP AG zum 31. Dezember 2013, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des zusammengefassten Lageberichtes für die MLP AG und den Konzern zum 31. Dezember 2013, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie den Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

  

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttungsquote liegt mit 67,72% oberhalb der von der SdK geforderten Bandbreite zwischen 40% und 60% des Konzernjahresüberschusses. Auch wenn das Ergebnis aufgrund großer politischer Irritationen im Vorsorgegeschäft (Kranken- und Altersvorsorge) drastisch eingebrochen ist - ein Phänomen, das im Übrigen auch bei den Versicherungsgesellschaften selbst aufgetreten ist - ist in Anbetracht der Kapitalisierung und des eher risikoarmen Teiles des betriebenen Bankgeschäftes und vor dem Hintergrund der ausreichenden Kapitalisierung sinnvoll und richtig, zumal da die Ausschüttung nicht aus der Substanz, sondern aus den erwirtschafteten Erträgen erfolgt.
 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz eines schwierigen, insbesondere politisch schwierigen Umfeldes mit einem drastischen Einbruch des Krankenversicherungs- und Vorsorgegeschäftes konnte der Vorstand immerhin noch eine EK-Rendite 6,8% nach Steuern zu erwirtschaften. Darüber hinaus wurden geschäftsstrategische Maßnahmen eingeleitet, um unabhängiger von dem sehr politischen Geschäft der Versicherungsvorsorge zu werden (Immobilien etc.). Das Vermögensverwaltungsgeschäft mit sonstigen Dienstleistungen (FERI) wurde nochmals kostenoptimiert, was zu einer Sonderbelastung im Jahre 2013 geführt (Restrukturierungsaufwand) hat. Ohne diese Einmal-belastung hätte das Ergebnis des Segmentes \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"FERI\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" bereits im Jahre 2013 deutlich über dem des Vorjahres gelegen.
 

  

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des AR-Berichtes scheint der Aufsichtsrat seiner Kontroll- und Überwachungspflicht nachgekommen zu sein. Auch wurden die Schwerpunkte (Weiterentwicklung der strategischen Ausrichtung, Auseinandersetzung mit den behaupteten Ansprüchen der ehemaligen FERI-Gesellschafter, Auswirkungen der regulatorischen Änderungen Basel III) korrekt gesetzt.
 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Bestellung von KPMG als Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken. Insbesondere machen die Honorare für \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"Steuerberatung\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" und \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"sonstige Leistungen\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" ca. 21% der Prüfungshonorares aus, wobei der Löwenanteil auf die \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"sonstigen Leistungen\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" entfällt. Die SdK hält an der generellen Trennung von Prüfung und Beratung fest und will die Praxis, Honorare für außerhalb der Prüfung liegende Leistungen bis zu einem Anteil von 25% des Prüfungshonorares, mitzutragen, nicht missverstanden, insbesondere nicht als Generaleinwilligung verstanden wissen. Allerdings nimmt die SdK zur Kenntnis, dass es sich bei den Honoraren für \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"sonstige Leistungen\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" teilweise um Vorgänge handelt, die bereits Jahre zuvor beauftragt wurden.

Generell wird angeregt, dass die größten betraglichen Einzelpositionen der Rubriken \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"Sonstige Leistungen\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" und \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"Andere Bestätigungsleistungen\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" im Anhang angegeben werden und eine Beschreibung der wesentlichen erbrachten Steuerberatungsleistungen erfolgt.
 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie über die entsprechende Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Beschlussvorlage sieht einen Kapitalvorratsbeschluss in Höhe von 20% des Grundkapitals mit ebenso großer Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss, auch zum Zwecke der Erbringung von Sacheinlagen vor. Darüber hinaus besteht noch eine Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien mit einer Bezugsrechtsausschlussmöglichkeit von weiteren 10%, die zumindest im Falle der Sacheinlage nicht angerechnet werden. Somit besteht in der Kumulation eine Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss von 30%.

Die SdK trägt Kapitalvorratsbeschlüsse mit Bezugsrecht bis zu 25% des Grundkapitals, ohne Bezugsrecht bis zu 10% des Grundkapitals mit. Alle größeren Unterfangen sollen nach Auffassung der SdK bei konkretem Anlass direkt der HV vorgelegt werden. Die vorgelegte Beschlussfassung überschreitet diese Größenordnungen.
 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Billigung einer auf 200 % der fixen Vergütung erhöhten Obergrenze für die variable Vergütung gemäß § 25a Abs. 5 Satz 5 KWG

 

Zustimmung

 

Begründung:  Zunächst einmal gilt es festzuhalten, dass mit der Beschlussvorlage keine Erhöhung der Bezüge verbunden ist, sondern nur die Anpassung von bereits vertraglich bestehenden Regelungen an eine erst später erlassene InstitutsvergütungsVO. Die Alternative zur Erhaltung des vertraglich vereinbarten Entgeltniveaus die Fixa zu erhöhen, hält die SdK für nachteiliger für den Aktionär, da die Fixa gerade keine Erfolgsanbindung haben. Die SdK ist generell der Auffassung, dass das Verhältnis von Fixa zu Variablen Bezügen 1/3 zu 2/3 mit einer deutlichen Tendenz zum Überwiegen der variablen Vergütungsbestandteile aufweisen sollten. Insofern kritisiert die SdK die InstitutsvergütungsVO als regulatorisch instrumentalisierte Fehlallokation.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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