TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des mit dem Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts zum Geschäftsjahr 2013 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Der Verwendung des Bilanzgewinns wird zugestimmt. Allerdings ist anzumerken, dass die grundsätzlichen Anforderungen der SdK bei einer Gewinnausschüttung nicht erfüllt sind. Die SdK fordert eine Ausschüttungsquote von 40 - 60 % unter Berücksichtigung des Konzernergebnisses. Der Vorschlag der Verwaltung beinhaltet aber nur 34 %. Damit ist die GEA Group AG weiterhin entfernt von den Zielen der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger hinsichtlich der Dividendenpolitik auch im Vergleich zu anderen Gesellschaften. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Auf Grund der uns vorliegenden Informationen sowie dem Geschäftsbericht hat der Vorstand seine Aufgaben der Unternehmenssteuerung erfolgreich wahrgenommen, so dass dem Entlastungsvorschlag zu folgen ist. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer Auffassung seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen. Die SdK wird daher für eine Entlastung stimmen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Ablehnung Begründung: Die SdK wird nicht für eine Bestellung der KPMG als Abschlussprüfer stimmen. Die SdK hält die KPMG grundsätzlich für geeignet, den Jahresabschluss zu prüfen, rügt aber eine über das Prüfungsmandat hinausgehende Abhängigkeit. Im Geschäftsbericht wird auf Seite 205 ein Gesamthonorar von 7.146 T€ ausgewiesen. Darin sind 2.245 T€ nicht prüfungsrelevante Leistungen enthalten. Damit ist eine Unabhängigkeit des Prüfers aus Sicht der SdK nicht mehr gegeben. Für Aktionäre ist aber das Testat eines unabhängigen Prüfers ein nicht zu vernachlässigendes Entscheidungskriterium bei einem Aktieninvestment. Auch im Text lassen sich keine zusätzlichen Angaben zu den nicht prüfungsrelevanten Leistungen finden. Ferner bedarf die Verdoppelung des Prüfungshonorars von 3,5 auf 7,1 Mio. € einer Erklärung gegenüber den Gesellschaftern. Die SdK fordert, dass die nicht prüfungsrelevanten Leistungen 25 % des Prüfungshonorars nicht übersteigen. TOP 6 Aufhebung des Genehmigten Kapitals III gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals III mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Änderung von § 4 Abs. 5 der Satzung Ablehnung Begründung: Die SdK wird dem vorliegenden Vorschlag nicht zustimmen, da er auch für die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen ausgelegt ist und die von der SdK geforderte Grenze von 10 % des Grundkapitals überschreitet. Sollte es in der Hauptversammlung möglich sein, das Einbringen von Sacheinlagen auf 10 % von 520.376 T€ zu begrenzen, wird eine Zustimmung möglich. TOP 7 Zustimmung zur Änderung bestehender Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen der GEA Group Aktiengesellschaft und verschiedenen Tochtergesellschaften Zustimmung Begründung: Da es sich hier um 100 % Tochtergesellschaften der GEA Group AG handelt und sich aus den Verträgen im Wesentlichen eine Verwaltungsvereinfachung bzw. Steueroptimierung ergibt, kann hier bedenkenlos zugestimmt werden. TOP 8 Zustimmung zur Änderung und Neufassung bestehender Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen der GEA Group Aktiengesellschaft und verschiedenen Tochtergesellschaften Zustimmung Begründung: Dieser Beschluss enthält im Wesentlichen eine Vereinheitlichung des Rechtsstands sowie eine Anpassung an Gesetzesänderungen. Daher kann dem Tagesordnungspunkt zugestimmt werden. TOP 9 Zustimmung zur Änderung und Neufassung bestehender Gewinnabführungsverträge zwischen der GEA Group Aktiengesellschaft und verschiedenen Tochtergesellschaften Zustimmung Begründung: Die Ausführungen zu Top 8 gelten analog für die Gewinnabführungsverträge. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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