Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Wie in den Vorjahren wird vorgeschlagen, eine Dividende von 1,25 € je Aktie an die Aktionäre auszuschütten. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 52% bezogen auf den Konzernjahresüberschuss und liegt damit im von der SdK favorisierten Rahmen.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung:. Aufgrund einer Verschlechterung des Finanzergebnisses liegt der Konzernjahresüberschuss trotz gestiegenem Umsatz und EBIT um 6,3% unter dem Vorjahreswert. Kritisch zu hinterfragen ist zudem die nicht zufriedenstellende Ergebnisentwicklung im Segment Ground Handling. Dennoch wurde insgesamt ein akzeptables Ergebnis vorgelegt, was sich auch im gestiegenen Aktienkurs widerspiegelt.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats ist aussagekräftig, er hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die richtigen Schwerpunkte gesetzt.

 

 

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die vorgeschlagene Gesellschaft liegen keine Einwände vor.  

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen keine Informationen vor, die gegen die fachliche und persönliche Eignung der vorgeschlagenen Kandidaten sprechen würden.

   

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 11 der Satzung zu zustimmungsbedürftigen Geschäften

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit der Änderung der Satzung sind für die Aktionäre keine Nachteile verbunden.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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