Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts (inkl. des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB), jeweils für das Geschäftsjahr 2013, und des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar liegt die Ausschüttungsquote mit 39,5% knapp unter der von der SdK in ihren Abstimmungsrichtlinien vorgesehenen Quote von 40%. Allerdings ist die Brenntag AG ein Unternehmen, das durch weitere Zukäufe wachsen will. Zudem gibt es in einigen Teilmärkten nachhol bedarf, was die Zukäufe angeht.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat in dem für die Chemiebranche schwierigen Jahr sowohl Umsatz als auch Gewinn steigern können. Auch ist Integration weiterer Unternehmen in Asien und den USA erfolgt, sodass auch künftiges Wachstum in diesen Regionen generiert werden kann.

 

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Sie haben den Vorstand bei seiner Arbeit unterstützt. Dabei standen sie ihm mit Rat und Tat zur Seite.

 

 

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Abschlussprüfer erhielt € 1 Mio. für Abschlussarbeiten (€ 0,8 Mio.) und Bestätigungsleistungen bei Zwischenabschlüssen (€ 0,2 Mio.). Lediglich € 0,1 Mio. entfielen auf sonstige Leistungen. Damit ist er aber nach den Abstimmungsrichtlinien der SdK als unabhängig anzusehen. Sonstige Gründe die gegen den Abschlussprüfer sprechen sind nicht ersichtlich.

 

 

TOP 6
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter Neuausgabe von Aktien und damit verbundene Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Dadurch wird die Aktie preiswerter und die Handelbarkeit erhöht. Dies ist für die Aktionäre von Vorteil, da sie so ihre Aktien leichter veräußern können.

 

 

TOP 7
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals einschließlich der damit verbundenen Neufassung der Satzung

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Beschlussvorlage sieht die Schaffung eines Kapitalvorratsbeschlusses von 50% des Grundkapitals mit ebenso großer Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses vor. Die SdK trägt unter Zusammenrechnung aller Kapitalvorratsbeschlüsse Vorrats-kapitalia mit Bezugsrecht bis zu maximal 25%, ohne Bezugsrecht bis zu maximal 10% des Grundkapitals mit. Diese Grenzen sind deutlich überschritten.

 

 

 

TOP 8
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht und Schaffung eines bedingten Kapitals sowie Aufhebung der bisherigen Ermächtigung einschließlich der damit verbundenen Neufassung der Satzung

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Vgl. Begründung zu TOP 7

 

 

TOP 9
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie Aufhebung der bisherigen Ermächtigung

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Erwerb eigener Aktien widerspricht den eigenen Aussagen durch Zukäufe zu wachsen. Denn hierfür werden Kapitalien gebunden, die man für Zukäufe besser nutzen könnte.

 

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Änderungsvertrages zu einem bestehenden Gewinnabführungsvertrag mit der Brenntag Holding GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Änderung wird aufgrund von veränderten Gesetzen erforderlich.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.