Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.05.2014



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TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts der Mainova Aktiengesellschaft und des Konzerns nebst dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung 
 

 

Begründung: Der Vorstand hat nach den uns zugänglichen Informationen im abgelaufenen Geschäftsjahr seine Aufgaben erfolgreich durchgeführt und ist daher zu entlasten.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung 
 

 

Begründung: Auf Grund der uns derzeit zugänglichen Informationen hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets erfolgreich wahrgenommen. 

 

 

TOP 4
Wahl des Jahresabschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 


Begründung: Der Wiederwahl des Abschlussprüfers kann nicht zugestimmt werden, weil eine gänzliche Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers nicht gegeben scheint. Die SdK fordert eine strikte Trennung von Prüfungs- und Beratungsleistungen, billigt aber für nicht prüfungsrelevante Leistungen bis zu 25 % des Prüfungshonorars, wenn sich deren Ursprung in den Abschlusszahlen  begründet. Ein Anteil von über 60 % des Prüfungshonorars für nicht prüfungsrelevante Leistungen ist mit den Abstimmungsrichtlinien der Aktionärsschutzvereinigung nicht vereinbar.

 

 

TOP 5
Neuwahl des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 


Begründung: Die SdK sieht keine Bedenken für die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten, erwartet aber die Anwesenheit auf der Hauptversammlung und eine persönliche Vorstellung.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zu drei Änderungsvereinbarungen zu drei Gewinnabführungsverträgen zwischen der Mainova Aktiengesellschaft einerseits und der Mainova EnergieDienste Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, der Mainova ServiceDienste Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, und der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH, Frankfurt am Main, andererseits

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Top entspricht im Wesentlichen einer erforderlichen Anpassung an die Gesetzgebung mit dem sogenannten dynamischen Verweis. Die Vereinbarung unterstützt sowohl die organisatorische Vereinfachung wie auch die steuerliche Optimierung. Daher kann hier bedenkenlos zugestimmt werden.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderungsvereinbarung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Mainova Aktiengesellschaft und der Biomasse-Kraftwerk Fechenheim GmbH

 

Zustimmung  

 

Begründung: Der Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages der 90% Tochtegesellschaft kann zugestimmt werden. Die Vereinbarung unterstützt sowohl die organisatorische Vereinfachung wie auch die steuerliche Optimierung. Die fixe jährliche Vergütung des Minterheitsgesellschafters wrid als angemessen angesehen.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Mainova Aktiengesellschaft und der Energieversorgung Main-Spessart GmbH, Aschaffenburg

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der 100% Tochergesellschaft kann zugestimmt werden. Die Vereinbarung unterstützt sowohl die organisatorische Vereinfachung wie auch die steuerliche Optimierung.    

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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