TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die E.ON SE und den E.ON-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 5 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Die Dividende soll von 1,10 € auf 0,60 € gesenkt werden, obwohl sich das Konzernergebnis lediglich um 4 % auf 1,12 € je Aktie reduziert hat. Da der Konzern die Ausschüttungsquote grds. an dem nachhaltigen Konzernüberschuss orientiert, und dieser um 46 % eingebrochen ist, erscheint die Absenkung plausibel. Eine Absenkung erscheint auch unter dem Hintergrund der hohen Verschuldung sinnvoll. Aktionäre, die an die Zukunft der Gesellschaft glauben, können sich die Dividende in Aktien auszahlen lassen und diese dadurch zu einem Abschlag von 3 % erwerben. TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Die (reduzierten) Zielvorgaben wurden erreicht und eine Restrukturierung des Konzerns eingeleitet, weshalb Entlastung erteilt werden kann. Es wird kritisch zu hinterfragen sein, ob die Restrukturierung nicht zu spät erfolgte und die eingeleiteten Maßnahmen ausreichend sind. TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Ausweislich des Aufsichtsratsberichts ist der Aufsichtsrat seinen Überwachungs- und Beratungspflichten hinreichend nachgekommen, so dass eine Entlastung erteilt werden kann. TOP 5 Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 und für die prüferische Durchsicht Zustimmung Begründung: Einer Wiederwahl von PWC als Abschlussprüfer wird zugestimmt. Sowohl Art als auch Höhe der Honorare scheinen im Rahmen des branchenüblichen zu bleiben und gewährleisten eine unabhängige Prüfung. TOP 6 Zustimmung zur Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der E.ON SE und der E.ON US Holding GmbH Zustimmung Begründung: Die Änderungen dienen einer Vereinheitlichung der Verträge und beinhalten keine nennenswerten Nachteile für die Aktionäre, weshalb eine Zustimmung erfolgt. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhlaten abgewichen werden.
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