TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der EUWAX Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet. Die Börse Stuttgart hat ihre Position als führende Privatanlegerbörse in Deutschland gestärkt. Der Jahresüberschuss belief sich auf 12 Mio. nach 18 Mio. für das letzte Geschäftsjahr. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. Die Position als führende Privatanlegerbörse Deutschland wurde gestärkt. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht gemäß § 37w Absatz 5 WpHG für das Geschäftsjahr 2014 Ablehnung Begründung: Das Honorar für sonstige Leistungen im Verhältnis zum Honorar für Abschlussprüfungsleistungen übersteigt die Grenze von 25 % und ist im Hinblick auf die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nach den Kriterien der SdK im Verhältnis zu hoch. TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Der vorgeschlagene Kandidat für den Aufsichtsrat (Vorstandsmitglied der LBBW) hat sicherlich die erforderliche Fachkenntnis und Erfahrung. Die weiteren Aufsichtsratsmandate sind LBBW-Unternehmensintern. TOP 6 Aufhebung der Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital I) und entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Es wurde von der Ermächtigung in der Satzung zur Erhöhung des Grundkapitals seither keinen Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft beabsichtigt dies auch in Zukunft nicht. TOP 7 Weitere Satzungsänderungen Zustimmung Begründung: Die Änderungen des Gegenstandes des Unternehmens sind sinnvoll, da hier weitere Geschäftsmöglichkeiten in Frage kämen. Die Änderungen in Bezug auf Bekanntmachung der Gesellschaft im Bundesanzeiger folgen der gesetzlichen Vorgabe. Auf der Hauptversammlung kann au sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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