TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor 40 Eurocent an das Aktionariat auszuschütten. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von rund 53%, welche aus Sicht der SdK absolut zustimmungswürdig ist. Allerdings ist der absolute Rückgang der Dividende von 1,80 € auf 0,40 € nicht akzeptabel. Dies entspricht einem Rückgang der Dividendenrendite von 4,9 % auf lediglich nur noch 0,9 %. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Ablehnung Begründung: Der Vorstand der Rheinmetall AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 seine betrieblichen Unternehmensziele nicht erreichen können. Eine Verringerung der Gesamtkapitalrendite (ROCE) von 11,5% auf lediglich nur noch 4,4% ist nur durch das mit Kosten verbundene, dennoch durchaus sinnvolle Strategie- und Restrukturierungsprogramm „Rheinmetall 2015“ nicht zu rechtfertigen. Dieses schlechte Ergebnisdrückt sich dann dementsprechend in der stark gesunkenen Dividendenzahlung aus. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung Begründung: Aus Sicht der SdK hat der Aufsichtsrat seine beratende Funktion gegenüber dem Vorstand mit der Begleitung des Restrukturierungs- und Strategieprogramms „Rheinmetall 2015“ sinnvoll ausgeführt. Auch der ausführliche Bericht des Aufsichtsrats ist positiv zu erwähnen. Die erneute Nominierung von PWC als Abschlussprüfer, obwohl diese bereits seit über zehn Jahren Rheinmetall prüft, ist jedoch kritisch dem Aufsichtsrat anzulasten. Sollte sich auf entsprechende Nachfrage ergeben, daß gegen einzelne Mitglieder des Aufsichtsrates oder sogar gegen das Kollegialorgan strafrechtliche Ermittlungen laufen, würde eine Vertagung der Entlastung bis zur Klärung beantragt werden, bei Ablehnung der Vertagung die Entlastung verweigert werden. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Ablehnung Begründung: Aus Sicht der SdK ist generell gegen die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nichts einzuwenden. Auch die sonstigen Beratungsleistungen sowie Steuerberatungsleistungen liegen in Relation zu den Abschlussprüfungshonoraren in einem angemessenen Rahmen. Allerdings fordert die SdK einen Abschlussprüferwechsel, weil die PWC bereits über zehn Jahre die Rheinmetall AG prüft. Dies erscheint aus Sicht der SdK erforderlich, um die uneingeschränkte Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gewährleisten zu können. Auf diesen Sachverhalt wurde bereits auf der letzten Hauptversammlung eindringlich hingewiesen. TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Ablehnung Begründung: Die Verwaltung schlägt vor, Aktien in einem Umfang von bis zu 10% des derzeitigen Grundkapitals bis zum 5. Mai 2019 erwerben zu können. Zum einen sieht die SdK es als sehr fragwürdig an, wenn die Verwaltung sich sowohl Aktienrückkäufe als auch Vorratskapitalmaßnahmen genehmigen lässt. Des Weiteren begrüßt die SdK eher die Ausschüttung einer Bonusdividende als den Rückkauf eigener Aktien. Darüber hinaus sind Aktienrückkäufe, die dann als Zahlungsmittel verwendet werden ebenfalls kritisch anzusehen, da dies zu erhöhten Kaufpreiszahlungen und zu erheblichen Bewertungsrisiken führen kann. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor sich einen Vorratsbeschluss von weit über 25% des Grundkapitals von dem Aktionariat genehmigen zu lassen. Einen solchen Vorratsbeschluss lehnt die SdK kategorisch ab und verlangt bei solchen Größenordnungen die Vorlage eines konkreten Anlasses auf der Hauptversammlung. TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung, Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nebst gleichzeitiger Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die Beschlussfassung sieht unter anderem auch vor das Bezugsrecht der Altaktionäre gegen Bar- und Sacheinlagen bis zu insgesamt 20% des Grundkapitals auszuschließen. Dieser weitgehende Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre kann zu erheblichen Verwässerungseffekten führen. Zudem lehnt darüber hinaus die SdK auch die Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen gegen Sacheinlage unter Bezugsrechtsausschluss kategorisch ab. TOP 9 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages Zustimmung Begründung: Aus Sicht der SdK bestehen keine Bedenken bezüglich der Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Rheinmetall Eastern Marktes GmbH. Die 100prozentige Tochtergesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr profitabel, so dass - soweit ersichtlich - keine großen Risiken für das Aktionariat der Rheinmetall AG durch diesen Vertragsschluss entstehen. TOP 10 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von neun Änderungsvereinbarungen zu bestehenden Unternehmensverträgen Zustimmung Begründung: Hier geht es um die explizite Erwähnung der Änderungsvereinbarungen im § 302 Aktiengesetz bei Unternehmensverträgen mit Organgesellschaften in der Rechtsform der GmbH, um die Organschaft rechtssicher und „dynamisch“ zu gestalten. Die Änderungen sind geboten und damit aus Sicht der SdK begrüßenswert. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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