Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CompuGroup Medical AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts für die CompuGroup Medical AG, des Konzernlageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB), des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung der CompuGroup Medical AG schlägt eine Dividende in Höhe von 0,35€ je Aktie vor. Damit beträgt die Ausschüttungsquote gemessen am Konzernjahresergebnis 72,9%. Die hohe Ausschüttungsquote ist durch eine kontinuierliche Dividendenpolitik zu rechtfertigen, ebenso wie durch eine recht solide Eigenkapitalquote von ca. 30%, sodass die Finanzierung und damit die Substanz des Unternehmens durch die hohe Ausschüttung nicht gefährdet zu sein scheint. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Das vergangene Geschäftsjahr war nur mäßig erfolgreich für die CompuGroup Medical AG. Dies ist jedoch hauptsächlich einem unvorhersehbaren Einbruch im USA Geschäft geschuldet, sowie einem neuen Produkt im Krankenhausbereich, das nun Zeit braucht vollständig integriert zu werden. Das Management hat diesen sowie andere Prozesse nach besten Kräften vorangetrieben und ist daher zu entlasten.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist, soweit uns bekannt, seinen Kontroll- und Überwachungspflichten nachgekommen. Er scheint in alle wichtigen Fragen zur Unternehmensführung eingebunden worden zu sein und auch die Anwesenheit bei AR- Sitzungen war bis auf eine Ausnahme vollständig.

 

 

TOP 5
Wahl des Prüfers für den Abschluss des Geschäftsjahres 2014 und für prüferische Durchsichten im Geschäftsjahr 2014

 

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Die sonstigen Beratungsleistungen (inkl. Steuerberatungsleistungen und andere Bestätigungsleistungen) betragen im Verhältnis zum eigentlichen Prüfungshonorar 83,3%. Dieser plötzliche Anstieg der sonstigen Leistungen um mehr als das Dreifache im Vergleich zum Vorjahr resultiert hauptsächlich aus den gestiegenen Anforderungen an den Geschäftsbericht und andere Anforderungen nach IFRS mit Aufnahme in den TecDax. Zusätzlich musste dieses Jahr ein DPR Verfahren durchgeführt werden. Trotzdem sind nach Ansicht der SdK die sonstigen Leistungen zu hoch und damit die Unabhängigkeit der Prüfungsgesellschaft nicht mehr gewährleistet. Hinzu kommt, dass die Prüfungsgesellschaft PWC bereits seit 2005 die Gesellschaft prüft und nach Ansicht der SdK spätestens nächstes Jahr gewechselt werden sollte, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

 

 

Herr Dr. Klaus Esser: Zustimmung

 

Begründung: Hr. Dr. Esser war bereits die letzten Jahre Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrates der CompuGroup Medical. Er scheint in dieser Zeit sehr gute Arbeit geleistet zu haben und es traten keine Interessenskonflikte auf. Außerdem bringt Hr. Dr. Esser als Geschäftsführer einer Verwaltungsgesellschaft die nötige Kompetenz und wirtschaftlichen Fähigkeiten mit.

 

 

Herr Prof. Dr. Rolf Hinz: Ablehnung

 

Begründung: Hr. Prof. Dr. Hinz ist Kieferorthopäde in freiberuflicher Tätigkeit. Besondere wirtschaftliche Qualifikationen besitzt er nicht. Außerdem macht der Dental Bereich der CGM nur einen geringen Anteil an Umsatz und Ergebnis aus, sodass andere Kandidaten vermutlich aufgrund wirtschaftlichem Hintergrund oder Spezialisierung in anderen medizinischen Bereichen besser geeignet wären.

 

Herr Dr. Daniel Gotthardt: Ablehnung

 

Begründung: Hr. Dr. Gotthardt ist der Sohn des Vorstandsvorsitzenden der CGM. Die SdK ist grundsätzlich gegen die Wahl von AR Mitgliedern, welche in persönlichen Beziehungen zum Vorstand stehen. Die persönliche Beziehung gefährdet eine unabhängige Beurteilung der Arbeit des Vorstandes.

 

 

Frau Dr. Ulrike Flach: Zustimmung

 

Begründung: Fr. Dr. Flach kommt als Parlamentarische Staatssekretärin a.D. von der politischen Seite. Da das Gesundheitswesen auch stark von der Politik geprägt wird und abhängig ist kann Fr. Flach mit ihren Kenntnissen aus dem politischen Tagesgeschehen die Arbeit des AR sicherlich bereichern und unterstützen.  

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zu Änderungen von Unternehmensverträgen zwischen der CompuGroup Medical AG und verschiedenen Tochtergesellschaften

 

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Änderungen an den bereits bestehenden Unternehmensverträgen dienen lediglich dazu neue gesetzliche Anforderungen/ Änderungen abzudecken. Inhaltlich gibt es keine relevanten Änderungen, daher ist dem zuzustimmen.

 

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der CompuGroup Medical AG und der LAUER-FISCHER GmbH, einer 100 %-igen Tochtergesellschaft

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Ergebnisabführungsvertrag sichert die Gewinnausschüttung der LAUER-FISCHER GmbH an die CGM, welche zur Erhaltung der konstanten Dividendenpolitik genutzt werden kann. Außerdem ist die LAUER-FISCHER GmbH bereits eine 100%-ige Tochtergesellschaft der CGM, die in den letzten Jahren profitable Ergebnisse erreichen konnte. Dem Ergebnisabführungsvertrag steht also nichts entgegen, ihm ist daher zuzustimmen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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