TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die KUKA Aktiengesellschaft und den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB sowie § 315 Abs. 4 HGB, für das Geschäftsjahr 2013; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,30 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzern-Jahresüberschuss von ca. 17 Prozent und liegt damit weit unter der von der SdK geforderten 40-60 Prozent. Bei der Betrachtung sollte jedoch nicht vergessen werden, dass das Unternehmen sich gerade erst wieder wirtschaftlich erholt. Zudem ist die Dividende im Vergleich zum Vorjahr um 50 % gestiegen und auch in Zukunft wird daran gearbeitet, diese weiter zu verbessern und die Aktionäre fair am Gewinn zu beteiligen. Im Sinne einer stetig steigenden Dividendenpolitik, wie sie von der SdK gefordert wird, kann dem TOP 2 zugestimmt werden TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Seit der Berufung von Herrn Dr. Reuter 2009 ist stets ein positives Wachstum bei der KUKA AG zu verzeichnen. Der Konzern konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 erneut den Umsatz steigern, wenn auch nicht so deutlich wie im Vorjahr. Die Aktionäre werden wiederum, wenn auch etwas gering, am Erfolg beteiligt. Für das Geschäftsjahr 2014 scheint das Unternehmen solide aufgestellt und es gibt derzeitig kaum Anlass zur Kritik an der Führung des Unternehmens durch Herrn Dr. Reuter und seinem Kollegen Herrn Mohnen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat seinen Teil zum Erfolg beigetragen. Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtsrat seinen Pflichten zur Überwachung und Beratung des Vorstandes nachgekommen. TOP 5 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss eines Andienungs- und Bezugsrechts; Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien, auch mit Kapitalherabsetzung und Aufhebung der bestehenden Erwerbs- und Verwendungsermächtigung Ablehnung Begründung: Die KUKA AG hat sich bei der letzten HV Geld für den Rückkauf einer High Yield Anleihe in Form einer Wandelschuldverschreibung verschafft. Zwar wird die Beschlussfassung über das bestehende bedingte Kapital aus 2013 teilweise aufgehoben, jedoch wird in TOP 6 über die Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen abgestimmt. Dies lässt sich nicht mit der unter TOP 5 aufgeführten Beschlussfassung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien vereinbaren. Zunächst sollte den Aktionären eine höhere Dividende gezahlt werden, bevor eigene Aktien zurückgekauft werden und der Kurs des Unternehmens für die Zukunft eindeutiger festgelegt werden. TOP 6 Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals 2013 und die teilweise Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen (Ermächtigung 2013), sowie Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen, Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2014 und entsprechenden Satzungsänderungen Zustimmung Begründung: Der teilweisen Aufhebung des bedingten Kapitals aus 2013 kann problemlos zugestimmt werden. Zudem wird auch der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen zugestimmt, da dies der Gesellschaft ermöglicht, eventuell benötigtes Kapital aufzunehmen, um dadurch weiteres Wachstum generieren zu können TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2014 Ablehnung Begründung: Die KPMG AG ist eine der führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und generell dafür geeignet, die Abschlussprüfung der Gesellschaft vorzunehmen. Jedoch ist aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit der KMPG AG gefährdet, da diese in 2013 neben dem Abschlussprüferhonorar noch weitere Zahlungen für sonstige Leistungen (0,1 Mio. Euro) und für Steuerberatungsleistungen (0,4 Mio. Euro) erhalten hat. Daher kann einer erneuten Wahl von KPMG nicht zugestimmt werden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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