TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des für die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts des Geschäftsjahres 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die SdK ist erfreut, dass die Gesellschaft wieder einen positiven Jahresüberschuss ausweist und hält daher die Ausschüttung an die Aktionäre für angemessen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Die SdK wird den Vorstand entlasten, u. a. deshalb, da er die Gesellschaft wieder in die Gewinnzone geführt hat. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach den uns vorliegenden Informationen seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen. TOP 5 Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Zustimmung Begründung: Hier handelt es sich schlussendlich um die Wiederwahl der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder. Dem wird die SdK zustimmen. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Ablehnung Begründung: Die SdK wird der Wiederwahl des Abschlussprüfers nicht zustimmen, da eine gänzliche Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers auf Grund der extrem hohen \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"nicht prüfungsrelevanten\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" Honoraranteile nicht gegeben scheint. Die SdK betont ausdrücklich, dass sie keinen Zweifel an der Kompetenz des Prüfers hat. Allerdings ist auf Grund der hohen Bedeutung eines wirklich unabhängigen Prüfers für die Aktionäre nicht hinnehmbar, dass nahezu 117 % des Prüfungshonorars für andere Tätigkeiten ausgegeben wurden. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Ablehnung Begründung: Die SdK sieht keine Notwendigkeit des Rückkaufs von Aktien durch die Gesellschaft. Die Gesellschaft sollte ihre finanziellen Mittel primär für die Forcierung des Geschäfts einsetzen. Für darüberhinausgehende überschüssige Mittel steht der Weg offen, die nicht benötigten Gelder an die Aktionäre zurückzugeben. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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