Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.08.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat bei leicht rückläufigem Umsatz einen im Vergleich zum Vorjahr geringeren Jahresüberschuss von T€ 6.437 (T€7.465) erzielt.
Sie schüttet ihren gesamten Jahresüberschuss an die Aktionäre aus. Auf die Stammaktien entfallen T€ 3.323 und auf die Vorzugsaktien T€ 3.114. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine unveränderte Dividende auf die Stammaktien von 0,94€ und auf die Vorzugsaktien
von 1 €.
 

Daraus ergibt sich bezogen auf die Jahresschlusskurse eine attraktive Dividendenrendite auf die Stammaktien von 5,4% und auf die Vorzugsaktien von 5,8%.Diese aktionärsfreundliche Dividendenpolitik ist aus Sicht der SdK zu begrüßen.
 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft bezeichnet selbst das Ergebnis vor Steuern im Vergleich zum Vorjahr mit einem Rückgang von 15,7% auf 9,1 Mio. € als nicht zufriedenstellend. Der Umsatzrückgang sowie der starke Wettbewerbsdruck führten zu niedrigeren Margen. Der Vorstand hat auf die Ergebnisentwicklung mit einem Restrukturierungsprogramm reagiert. Dies betraf insbesondere die mit rückläufigen Umsatzzahlen kämpfende Sparte Sperrholz/Schalung. Die Maßnahmen belasteten das Ergebnis 2013. Die früher mit einem eigenen Vorstand vertretene Sparte Sperrholz/Schalung wurde mit der Sparte Laminate/Elemente zur neuen Sparte Oberflächen/Elemente zusammengefasst.

 
Die Maßnahmen zur Einsparung und Effizienzsteigerung zeigen im 1. Halbjahr 2014 positive Auswirkungen. Das Halbjahresergebnis vor EE-Steuern stieg um 18,8% auf  4,8 Mio. €. Der Vorstand kann vor diesem Hintergrund entlastet werden.
 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 4 Sitzungen abgehalten, an denen stets alle Aufsichtsratsmitglieder und Vorstandsmitglieder teilnahmen. In diesen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat sowohl mit der Integration der Sparte Sperrholz/Schalung in die Sparte Laminate/ Elemente als auch mit dem härteren Umfeld im Baumarktbereich. Das unbefriedigende Zahlungsverhalten eines großen Baumarktkunden war
in der Sitzung am 14.3.2013 auf der Tagesordnung. Zudem wurde Herr Beckers (Türen/Zargen) zum Vorstandsvorsitzenden bestellt und der Vorstandsvertrag von Herrn Sander (Oberflächen/Elemente) für 3 Jahre verlängert. Herr Wenninger bleibt Vorstandssprecher (Sparte Zentrale).
Der Aufsichtsratsvorsitzende Holzinger (zugleich Vertreter des Familienmehrheitsaktionärs und früherer Vorstandsvorsitzender) führt den Vorstand sehr eng und ist bei allen wichtigen Entscheidungen eingebunden. Der Aufsichtsrat kann entlastet werden.
 

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat schlägt Herrn Holzinger zur Wiederwahl vor. Obwohl Herr Holzinger nicht sehr auskunftsfreudig ist und sich in der Vergangenheit nicht immer kooperativ gezeigt hat, kann an seiner Fach- und Marktkenntnis kaum gezweifelt werden. Seine Mehrheitsposition bestärkt ihn in seiner Haltung.
 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Peters & Partner GmbH hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ihre Pflichten erfüllt. Allerdings hält Herr Holzinger seit langem (seit über zehn Jahren) an der Gesellschaft fest.
Mit den wechselnden Prüfern soll der Betriebsblindheit begegnet werden. Dies erscheint aber aus Sicht der SdK zu wenig, da darüber hinaus auch die sonstigen Leistungen sowie die Steuerberatungsleistungen die maximale Höhe der von der SdK geforderten 25% der reinen Abschlussprüfungskosten übersteigen. Dies ist aus Sicht der SdK zu kritisieren, da damit zusätzlich neben der zu langen Prüfung die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gefährdet wird. Damit kann die SdK der Wahl des Abschlussprüfers nicht zustimmen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.

 



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