TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BHS tabletop AG, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2013, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Mit der vorgeschlagenen Dividende von € 0,40 je Aktie und einem Gesamtbetrag von € 1,365 Mio. schüttet die Gesellschaft den Bilanzgewinn in voller Höhe aus. Gemessen am Jahresüberschuss des Konzerns in Höhe von € 2,975 Mio. soll ein Anteil von 46 % als Dividende ausgezahlt werden. Die vorgeschlagene Ausschüttung bewegt sich im Rahmen der Bandbreite von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses, die nach Meinung der SdK befürwortet werden kann. Wegen der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BHS tabletop Konzerns stehen genügend Barmittel zur Verfügung, um neben der Gewinnausschüttung auch die weiteren Investitionen in die Zukunft des Unternehmens zu finanzieren. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Die deutsche Porzellanindustrie ist in 2013 nach Angaben des Verbands der Keramischen Industrie (VKI) im Segment Hotelporzellan um 1,9 % gewachsen. Der BHS tabletop Konzern konnte hingegen im Berichtsjahr seinen Umsatz im Vergleich zum Gesamtmarkt für Profiporzellan überproportional steigern, Marktanteile hinzugewinnen und seine Marktführerschaft im Segment des Außerhausmarktes erneut ausbauen. In einem indifferenten Wirtschaftsumfeld, das geringe Belebungstendenzen aufwies und noch deutlich von der Euro-Schuldenkrise gezeichnet war, hat sich der BHS tabletop Konzern erfreulich gut behauptet. Das operative Ergebnis (EBIT) konnte gegenüber dem um einmalige Sondereffekte bereinigten Vorjahr deutlich gesteigert werden. Es besteht auf dieser Grundlage kein Anlass daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Berichtsjahr ordnungsgemäß nachgekommen ist. Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Vorstands daher die Entlastung zu erteilen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat tagte in vier turnusmäßigen Sitzungen und ließ sich monatlich schriftlich durch den Vorstand Bericht über die Lage und Entwicklung des Unternehmens erstatten. In den vier Sitzungen wurden Chancen und Risiken des Konzerns ausführlich erörtert. Über die Themen und Schwerpunkte der Sitzungen hat der Aufsichtsrat ebenso wie über seine übrigen Tätigkeiten einen ausführlichen Bericht abgelegt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Die SdK e.V. stimmt der Wahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 zu. Nach Auskunft des Vorstandes gibt es im Prüfungsteam der KPMG kein Mitglied, das länger als sieben Jahre bei BHS tabletop prüft. Das Honorarvolumen, das die KPMG für Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung erhalten hat, machte im Geschäftsjahr 2013 nur rund 9% der Abschlussprüfungskosten aus. Vor diesem Hintergrund bestehen keine Zweifel an der erforderlichen Unabhängigkeit der KPMG AG. Die SdK wird den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates jedoch bei der anstehenden Hauptversammlung darum bitten, in den nächsten Jahren einen anderen geeigneten Prüfer zu suchen und vorzuschlagen. Nach Auffassung der SdK soll die Prüfungsgesellschaft und nicht nur der unterzeichnende Prüfer generell alle 10 Jahre gewechselt werden. Es sei denn, es sprechen gewichtige Gründe dagegen. Die KMPG prüft den Abschluss des Unternehmens mindestens seit der Umfirmierung der Hutschenreuther AG zur BHS tabletop AG im Jahr 1998. Die Prüfungsleistungen wurden zuletzt in 2009 ausgeschrieben. Ein Wechsel des Prüfers in den kommenden Jahren sollte daher vorbereitet werden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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