TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, eines erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 sowie 315 Abs. 2 Nr. 4 und 5 und Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Der im IFRS-Konzernabschluss ausgewiesene Verlust beruht allein darauf, dass der Firmenwert einer Tochtergesellschaft, deren Verschmelzung auf die AG beschlossen wurde, abgeschrieben wurde. Die AG hat einen höheren Überschuss erzielt als im Vorjahr. Damit wäre aus Sicht der SdK eine Dividendenkontinuität kein Problem und für die Aktionäre als angemessen anzusehen. Es besteht der Verdacht, dass der neue Mehrheitsaktionär die Aktie für die außenstehenden Aktionäre unattraktiv machen möchte. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Operativ hat die Gesellschaft ein gutes Ergebnis erzielt. Für den zweifachen Wechsel des Mehrheitsaktionärs im Jahr 2013 kann der Alleinvorstand relativ wenig – abgesehen davon, dass der Alleinvorstand Frau Steidte-Megerlin auch eigene Aktien verkauft hat. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Ablehnung Begründung: Zwar hat der Aufsichtsrat die Tätigkeit des Vorstands offenbar genügend überwacht und darüber auch angemessen berichtet, doch geht der unangemessene Vorschlag zur Verwendung des Jahresergebnisses auf den Aufsichtsrat zurück. Da dieser Gewinnvorschlag aus Sicht der SdK absolut inakzeptabel ist, kann die SdK dem Aufsichtsrat keine Entlastung erteilen. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Zwar erbringt der Abschlussprüfer weitere sonstige Leistungen für die Gesellschaft (im Jahr 2013 im Umfang von 23% der AP-Kosten), doch liegt diese Höhe noch im tolerierten Bereich der SdK. Somit spricht nichts gegen eine Wiederbestellung. TOP 6 Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates Zustimmung Begründung: Zwar werden alle 4 neu zu wählenden AR-Mitglieder vom neuen Hauptaktionär benannt. Es sind aber weiterhin 2 von diesem Hauptaktionär unabhängige Mitglieder im Aufsichtsrat, was bei einer Beteiligungsquote des Mehrheitsaktionärs von 81% als durchaus angemessen erscheint. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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