Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2013, des vom Aufsichtsrat gebilligten  Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31.Dezember 2013, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu  den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 Handelsgesetzbuch

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

 

TOP 2 
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2013

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag lediglich 10 Cent des Konzernergebnisses von 37 Cent je Aktie als Dividende auszuschütten entspricht zwar nicht ganz den Vorgaben der SdK auf eine Ausschüttungsquote von 40-60 %. Höhere Aufwendungen könnten jedoch die ehrgeizigen längerfristigen Entwicklungsziele gefährden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat erkennbar gut gearbeitet und die Aufstellung des Konzerns auch unter den Vorzeichen sich wandelnder Märkte angemessen organisiert. Dabei gehören vereinzelt Blindgänger ebenso natürlich mit zum Programmprofil wie hoch erfolgreiche Blockbuster.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

 

Ablehnung

 

Begründung:  Trotz eines vorzüglichen AR-Berichtes mit erhellender Detailschärfe wurde die Sekundärmandatierung der Kanzlei der AR-Vorsitzenden nicht abgestellt und ebenso kein neuer Vorschlag zur AP-Wahl unterbreitet.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Auftrag geht nun schon seit über 10 Jahren an die gleiche Kanzlei. Gemäß SdK-Abstimmungsrichtlinie wäre hier ein Wechsel angesagt, was auch letztens schon angeregt wurde.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung der Hauptversammlung zur Änderung von Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsverträgen

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Wie heuer allerorten handelt es sich auch hier um die stets gleichen Anpassungen, die sich aus der gesetzlichen Novellierung ergeben.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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