TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2013, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31.Dezember 2013, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 Handelsgesetzbuch Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2013 Zustimmung Begründung: Der Vorschlag lediglich 10 Cent des Konzernergebnisses von 37 Cent je Aktie als Dividende auszuschütten entspricht zwar nicht ganz den Vorgaben der SdK auf eine Ausschüttungsquote von 40-60 %. Höhere Aufwendungen könnten jedoch die ehrgeizigen längerfristigen Entwicklungsziele gefährden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat erkennbar gut gearbeitet und die Aufstellung des Konzerns auch unter den Vorzeichen sich wandelnder Märkte angemessen organisiert. Dabei gehören vereinzelt Blindgänger ebenso natürlich mit zum Programmprofil wie hoch erfolgreiche Blockbuster. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Ablehnung Begründung: Trotz eines vorzüglichen AR-Berichtes mit erhellender Detailschärfe wurde die Sekundärmandatierung der Kanzlei der AR-Vorsitzenden nicht abgestellt und ebenso kein neuer Vorschlag zur AP-Wahl unterbreitet. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Ablehnung Begründung: Der Auftrag geht nun schon seit über 10 Jahren an die gleiche Kanzlei. Gemäß SdK-Abstimmungsrichtlinie wäre hier ein Wechsel angesagt, was auch letztens schon angeregt wurde. TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung der Hauptversammlung zur Änderung von Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsverträgen Zustimmung Begründung: Wie heuer allerorten handelt es sich auch hier um die stets gleichen Anpassungen, die sich aus der gesetzlichen Novellierung ergeben. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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