TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SIMONA AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts für die SIMONA AG und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: In 2013 fiel das Ergebnis pro Aktie deutlich von € 17,59 auf € 7,81. Da die Dividende nur von € 7,50 auf € 6,00 gekürzt werden soll hat sich die Ausschüttungsquote deutlich von 43% auf 77% erhöht. Da die EK-Quote Ende 2013 immer noch bei 65% lag, ist die relative hohe Ausschüttung noch zu rechtfertigen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Obwohl der Umsatz 2013 nur um knapp 3% zurückging, war das Ergebnis deutlich unter Druck und fiel um 55% auf € 4,8 Mio. Hauptursache scheint ein verschärfter Wettbewerb mit entsprechendem Preisdruck zu sein. Die Verwaltung hat das Ergebnis als enttäuschend bezeichnet und 2013 Maßnahmen eingeleitet, die wieder zu einer Ergebnisverbesserung führen sollen. Die Wirkung der Maßnahmen muss abgewartet werden, so dass aktuell dem Vorstand das Vertrauen ausgesprochen werden kann. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Um in Zukunft wieder ein besseres Ergebnis erzielen zu können wurde eine strategische Neuausrichtung der Simona AG eingeleitet. Der AR scheint kontrollierend und steuernd tätig geworden zu sein und damit seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Ablehnung Begründung: Das gesamte Honorar der Prüfung betrug im Jahr 2013 € 182 Tsd., was von der Höhe her durchaus angemessen ist. Darin sind jedoch sonstige Leistungen und Steuerberatungsleistungen von € 47 Tsd. enthalten. Generell sieht die SdK die Unabhängigkeit der Prüfung gefährdet, wenn mehr als 25% sonstige Leistungen erbracht werden. In 2013 entsprachen die sonstigen Leistungen fast 35% und die SdK kann der Wiederwahl deswegen nicht zustimmen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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