Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SÜDWESTDEUTSCHE SALZWERKE AG und des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) zum 31. Dezember 2013 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die SÜDWESTDEUTSCHE SALZWERKE AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats sowie der erläuternden Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs jeweils für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung
 

Begründung: Die Dividendenausschüttung von 1,60 € entspricht der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote von 40 - 60% des Konzerngewinns in Höhe von 3,75 € je Aktie.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung
 

Begründung: Es gibt keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Vorstandes sprechen würden. Umsatz, Jahresüberschuss und Eigenkapital wurden gesteigert.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung
 

Begründung: Laut Bericht gab es fünf Sitzungen sowie Ausschusssitzungen. Dem Bericht konnte nicht entnommen werden wie lange die einzelnen Sitzungen gedauert haben und ob immer alle AR-Mitglieder anwesend waren. Dies wird auf der HV geklärt. Sollte sich herausstellen dass einzelne Sitzungen nicht den Charakter von ordentlichen Aufsichtsratssitzungen hatten oder einzelne AR-Mitglieder öfters gefehlt haben, wird der Entlastungsantrag abgelehnt. Ggf. wird eine Einzelabstimmung beantragt.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

 

Zustimmung
 

Begründung: Gegen die Wiederwahl der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stuttgart bestehen seitens der SdK keine Bedenken. Die SdK fordert einen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach 7 bis 10 Jahren. Es soll damit eine zu große Vertraulichkeit zwischen der Prüfungsgesellschaft und der zu prüfenden Gesellschaft verhindert werden. BDO prüft erst seit 2012.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags mit der UEV Umwelt, Entsorgung und Verwertung GmbH

 

Zustimmung
 

Begründung: Die SdK hat keine Einwände gegen den Ergebnisabführungsvertrag mit der 100%-igen Tochtergesellschaft UEV Umwelt, Entsorgung und Verwertung GmbH.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung
 

Begründung: Die SdK hat keine Einwände gegen die Wahl von Herrn Harry Mergel, Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn. Herr Mergel scheint über die notwendige Qualifikation und Zeit für die mit der Aufsichtsratstätigkeit verbundenen Tätigkeiten resp. Pflichten zu verfügen und kann somit zum Wohle des Unternehmens und seiner Aktionäre tätig werden. 

 

 

TOP 8
Zustimmung zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung mit dem ehemaligen Vorstandsmitglied Herrn Dr. Ulrich Kowalski

 

Zustimmung
 

Begründung: Die SdK befürwortet die Vergleichsvereinbarung mit dem ehemaligen Vorstandsmitglied Herrn Dr. Ulrich Kowalski um den Rechtsstreit beizulegen und Rechtssicherheit zu schaffen.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden

 



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