TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Es wird vorgeschlagen den Bilanzgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Alle Ergebnisse wie Mieteinnahmen, Ergebnis aus laufender Immobilienbewirtschaftung, Funds from Operations haben sich zweistellig positiv entwickelt; die Funds from Operations und das Konzernergebnis sich mindestens verdoppelt. Nach Auffassung der SdK sollten die Aktionäre an dem guten Ergebnis mit einer Dividende partizipieren. Die Großaktionäre könnten auf ihre anteilige Dividende verzichten. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Wie unter TOP 2 dargestellt, hat der Vorstand gute Zahlen vorgelegt, so dass diesem Entlastung gebührt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Gemäß den Aussagen im Aufsichtsratbericht ist der Aufsichtsrat seinen Verpflichtungen nachgekommen. Da der Aufsichtsrat Vertreter der Aktionäre ist, hätte er dafür plädieren können, dass min. die Wenigen der Streubesitzaktionäre eine angemessene Dividende erhalten hätten. Die Großaktionäre hätten selbstverständlich entsprechend auf ihre Anteile die Dividende verzichten können. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Es sind keine Hinweise ersichtlich, die gegen die Wahl von Ernst & Young GmbH Wirtschafts-prüfungsgesellschaft sprechen. TOP 6 Satzungsänderung betreffend Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Die Satzungsänderung betreffen Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats. TOP 7 Beschluss über Änderung des Satzungstitels Zustimmung Begründung: Der Satzungstitel wird der aktuellen Lage angepasst. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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