Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.07.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das Geschäftsjahr 2013/14, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2013/14 und des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Im Geschäftsjahr 13/14 sank das Ergebnis pro Aktie deutlich um 55% von € 3,08 auf € 1,38. Da die Dividende „nur“ um 45% auf € 0,50 gesenkt wurde, stieg die Ausschüttungsquote von 29% auf 36%. Die Nettoverschuldung hat sich trotz der Kartellbuße von € 195 Mio. und hohen Investitionen von € 383 Mio. nur auf € 561 Mio. (von 464 Mio.) erhöht. Die EK-Quote ist noch bei sehr guten 53% und damit ist die gestiegene Ausschüttungsquote zu rechtfertigen, obwohl die Ergebnisse der kommenden Geschäftsjahre vermutlich weiter unter Druck bleiben werden.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/14

 

Zustimmung

 

Begründung: Das EBITDA ging im vergangenen Jahr von € 1,25 Mrd. auf € 933 Mio. zurück und für das laufende Jahr wird ein Fall auf ungefähr € 500 Mio. vorhergesagt. Parallel hat sich der Aktienkurs sehr schlecht entwickelt. Ein Teil des Ergebnisrückgangs ist auf eine Veränderung der politisch gesetzten Rahmenbedingungen (Zucker, Bioenergie) zurückzuführen und dem Management nicht anzulasten. Allerdings bleibt der Vorwurf, dass sich das Unternehmen nicht früh genug auf regulatorische Änderungen vorbereitet hat und vor allem, dass die Anleger nicht ausreichend darauf vorbereitet wurden. Sollten die Ziele wieder deutlich verfehlt werden und die eingeleiteten Maßnahmen keinen Erfolg haben, könnte in Zukunft die Entlastung verweigert werden.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/14

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hätte mögliche Risiken erfragen müssen, und eventuelle Gegenmaßnahmen einfordern sollen. Sollten die Ziele weiter verfehlt werden könnte die Entlastung des Aufsichtsrats in Zukunft nicht mehr erteilt werden.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/15

 

Zustimmung

 

Begründung: Die absolute Höhe der AP-Gebühren liegt bei € 1.05 Mio. im Rahmen der Höhe bei vergleichbaren Unternehmen. Die sonstigen Gebühren liegen bei 26% der Prüfgebühren, so dass die Unabhängigkeit der Prüfung nicht gefährdet erscheint. Allerdings sind die sonstigen Gebühren deutlich von € 32 Tsd. auf € 195 Tsd. angestiegen und deren Ursache wird auf der HV vom Sprecher hinterfragt werden. 

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Beide Kandidatinnen scheinen eine ausreichende fachliche Qualifikation zu haben. Frau Haslinger bringt sowohl juristisches Wissen, als auch die Beziehungen zur österreichischen Raiffeisen Holding ein. Frau Kunschert bringt als gelernte Betriebswirtin spezielles Wissen im Bereich Finanzen und Controlling ein.

 

 

TOP 7
Änderung von § 1 der Satzung (Firma, Sitz)

 

Zustimmung

 

Begründung: Reine Formalie, die keine Nachteile für die freien Aktionäre haben sollte. 

 

 

TOP 8
Änderung von § 12 Absatz 1 und Absatz 2 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

 

Ablehnung

 

Begründung: Der fixe Bestandteil von € 60 Tsd. ist von der Höhe angemessen. Hinzu kommt ein variabler Bestandteil, der an die Dividende gekoppelt ist. Basierend auf den Dividenden der vergangenen Jahre könnte sich eine zusätzliche Zahlung von € 40-50 Tsd. ergeben, so dass damit die gesamten Zahlungen hoch, aber noch akzeptabel wären. Allerdings lehnt die SdK aus prinzipiellen Überlegungen jede Art der variablen AR-Vergütung ab.

 

 

TOP 9
Zustimmung zur Änderung von bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften

a)

Zustimmung zur Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Südzucker Verwaltungs GmbH vom 5. Mai 2014

b)

Zustimmung zur Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der BGD Bodengesundheitsdienst GmbH vom 5. Mai 2014

c)

Zustimmung zur Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Südtrans GmbH vom 5. Mai 2014

d)

Zustimmung zur Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Südzucker Tiefkühl-Holding GmbH vom 5. Mai 2014

  

Zustimmung

 

Begründung: Formale Anpassung an geänderte gesetzliche Regelungen ohne Nachteile für die Aktionäre.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.